Kompromiss bei Solar-Kürzungen
07.02.2013

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Die Konsensfindung dauerte lange. Nun haben sich Bund und Länder aber geeinigt: Es bleibt bei der bereits beschlossenen Senkung der Solar-Förderung. Allerdings tritt diese erst ab Oktober in Kraft, später als ursprünglich geplant.
(fw/ah) An der geplanten Kürzung der Förderung von Strom aus Solaranlagen wurde nicht mehr gerüttelt. Anlagen auf Ackerflächen fallen aus der Förderung heraus. Für Strom von Dachanlagen, der ins Netz eingespeist wird, sinkt die Vergütung um 16 Prozent, für Freiflächen um 15 Prozent und für Militärgelände sowie Müllbranchen um 11 Prozent. Das haben die Vertragsparteien entsprechend vereinbart.
Die Beteiligten haben sich auch Gedanken über die Übergangsregelung gemacht, die rückwirkend ab Juli gilt. Zunächst soll die Einspeisevergütung etwa bei Dachanlagen ab Juli nur um 13 statt der geplanten 16 Prozent gekürzt werden. Auch für Freiflächenmodule und andere Systeme solle rückwirkend ab Juli die Kürzung drei Prozentpunkte geringer als zunächst geplant ausfallen.
Die Einigung des Vermittlungsausschusses von Bund und Ländern muss noch vom Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Das soll in dieser Woche passieren.
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