Klartext statt juristischer Bandwurmsätze
23.09.2014
Die Musterbedingungen der deutschen Versicherer wurden anwendungsfreundlicher und lesbarer gestaltet. GDV-Chef Erdland fordert die Assekuranz dazu auf verständlicher zu kommunizieren.
2014-09-24 (fw/db) Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat seit 2010 in Zusammenarbeit mit dem Sprachwissenschaftler Prof. Günther Zimmermann einen Teil der unverbindlichen Versicherungsbedingungen sprachlich grundlegend überarbeitet. Ziel sei es, künftig alle Versicherungsbedingungen für Versicherte verständlicher und lesbarer zu gestalten.
„Die Versicherungswirtschaft möchte damit mehr Produkttransparenz für Kunden schaffen“, erläutert GDV-Präsident Alexander Erdland. „Dazu gehört, dass unsere Kunden die Verträge leichter verstehen können. Wir wissen, dass die Bedingungen oft noch zu abstrakt sind. Das wollen wir mit der Überarbeitung ändern.“
Der erfahrene Sprachwissenschaftler Prof. Günther Zimmermann hat bei der Neugestaltung der GDV-Musterbedingungen seine wissenschaftliche Expertise eingebracht. Für Zimmermann hat der Reiz bei der Arbeit im GDV darin bestanden, „die Versicherungsbedingungen in eine Alltagssprache zu übersetzen, ohne ihre Rechtssicherheit zu gefährden.“
Dies führte dazu, dass nicht alle Vorschläge sprachlicher Klarheit in die neuen unverbindlichen Versicherungsbedingungen übernommen werden konnten. Die Gratwanderung zwischen sprachlicher Klarheit und Rechtssicherheit sei aber nötig gewesen, so Zimmermann weiter, denn „sind die Bedingungen verständlicher formuliert, schafft das mehr Transparenz und damit auch mehr Glaubwürdigkeit.“
Entzerren, Reduzieren, Veranschaulichen
Damit künftig Versicherungsverträge für Verbraucher leserlicher werden, haben die Autoren vor allem drei Mittel bei der Aktualisierung angewandt: Entzerren, Reduzieren, Veranschaulichen. Die Autoren haben Sätze gekürzt, weniger Fachbegriffe verwendet und auf Passiv- und Nominalstil verzichtet. Auch das Layout der Texte wurde angepackt. Neue Stilmittel sind
- ausführliche Inhaltsverzeichnisse,
- Aufzählungen,
- kurze Sätze,
- eingerückte Beispiele, um sie vom Bedingungstext abzugrenzen
- die deutliche Kenntlichmachung von Ausnahmetatbeständen
Eine klar formulierte Einleitung erleichtert den Einstieg in die Bedingungswerke. Zwischenüberschriften und eine übersichtlichere Bezifferung, auch im Inhaltsverzeichnis, erleichtern zudem die Orientierung im Bedingungstext. Außerdem enthalten die Bedingungen konkrete Beispiele, die die komplexen Sachverhalte oder auch Fachbegriffe veranschaulichen.
29 Muster-Bedingungswerke sind aktuell überarbeitet
Die Musterbedingungen für Lebens- und Rentenversicherungen, der privaten Unfall- und der Rechtsschutzversicherung sind bereits fertig überarbeitet und auf der Website des Verbandes veröffentlicht. Aktuell wurden dort auch die neuen Musterbedingungen für die private Haftpflichtversicherungveröffentlicht. Insgesamt wurden bereits 29 unterschiedliche Versicherungsbedingungen neu gestaltet. Versicherungsunternehmen haben für diese Produkte die Möglichkeit, die verständlicheren Bedingungen für ihre Vertragsgestaltung zu verwenden.
Einarbeitungen in die Musterbedingungen als Risiko
Jetzt bleibt nur zu hoffen, dass die deutschen Versicherer bei der Einarbeitung ihrer jeweiligen Hausbedingungen, den sprachlichen Vorleger in den GDV-Musterbedingungen nicht wieder mit juristischen Bandwurmsätzen verwässern.
Dietmar Braun