Kfz-Versicherer wollen Kunden filmen

20.01.2016

Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft sollte vorsichtiger mit seinen Fachgruppen taktieren. Es geht oft um nichts anderes als weniger zu leisten oder es wird kurz vor Kartell-Verstößen larviert.

2016-01-21 (fw/db) Die deutschen Kraftfahrzeug-Versicherer könnten mithilfe von Dashcams – kleinen Videokameras, die hinter der Windschutzscheibe platziert werden – bei vielen Unfällen schneller und einfacher feststellen, wer wie viel Schuld an einem Unfall trägt, so eine aktuelle Medienmitteilung.

Wie bitte?

Diese Tatsache ist eine Drohung für alle Versicherten in der Kraftfahrtsparte. Werden nicht bereits jetzt schon durch einige Versicherer die Kunden über sogenannte „Teilungsabkommen“ an den Schäden gleichzeitig belastet? Was für die Versicherer ein enormer Vorteil ist, da alle beteiligten Kunden höher in der Schadensklasse eingestuft werden und mehr Prämie dauerhaft bezahlen müssen. Hinzu kommt für die Kfz-Versicherer noch eine enorme Ersparnis in der Rückversicherung als Erstversicherer.    

Nach Angaben der Fachgruppe Kraftfahrt im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) würde sich in diesen Fällen mit Filmaufnahmen auch die Schadenregulierung beschleunigen. Das wäre nur dann der Fall wenn sich die betroffenen Kunden nicht wehren. Für den Fall dass sie sich wehren, kann das Jahre dauern, solange diese Videos nicht als Beweismittel vor Gericht zugelassen oder umstritten sind.

„Dashcams liefern objektive und leicht auszuwertende Informationen und könnten diverse unfall-analytische Gutachten überflüssig machen“, behauptet Uwe Cremerius, Leiter der Kommission Kraftfahrt Schaden im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Diese Aussage gehört in die Kategorie „Blanker Unsinn“. Selbst bei einer Radarfalle mit Aufzeichnung der Polizei wird seit vielen Jahren gerichtlich über korrekten Aufbau, Einstellungswinkel, Perspektive bis zu den höchsten Gerichten gestritten. Die Versicherer hätten da auch zukünftig bei umstrittenen „Dashcam-Aufnahmen“ ganz viel Zeit zu streiten und solange der Fall nicht entschieden ist, wird zumeist teilweise oder gar nicht geleistet.

Datenschutz bei Dashcam-Filmen

Damit die Versicherer Dashcam-Aufnahmen überhaupt zum Nachteil der Versicherten verwenden können, müsse aber zunächst ein verbindlicher datenschutzrechtlicher Rahmen für ihren Einsatz geschaffen werden. Die Nutzungsmöglichkeiten von Dashcams werden jetzt beim 54. Deutschen Verkehrsgerichtstag vom 27. bis 29. Januar 2016 von Rechtsexperten in Goslar diskutiert.

Bislang ist die Verwertung von Dashcam-Aufnahmen in Deutschland klar rechtlich geregelt. Die Kameras sind zwar nicht verboten, doch wer während der Fahrt Personen und Kennzeichen durchgehend aufzeichnet, verstößt gegen den Datenschutz.

Erlaubt ist nur, die Kamera unmittelbar vor oder während einer Gefahrensituation einzuschalten.

„Das ist völlig unrealistisch“, lamentiert Cremerius. „In einer Gefahrensituation versuchen die Fahrer, den Unfall zu verhindern und werden kaum daran denken, die Dashcam einzuschalten.“

Cremerius schlägt vor, solche Kameras zuzulassen, die eine Fahrt lediglich für einen vom Gesetzgeber zugelassenen Zeitraum aufzeichnen und ältere Aufnahmen kontinuierlich löschen. Dazu müssten aber erst gesetzliche Regelungen geschaffen werden. Ein heikles Thema. Solche Gesetze würden dann auch für Kameras von Radfahrern, Motorradführer, Fußgänger und in letzter Konsequenz für jede Aufzeichnung in den Straßen gelten. Neben den mit Smartphone bewaffneten „Bürger-Reportern“ gäbe es dann auch noch Laien als „Schadens-Reporter“ im Dienst der Versicherer.

„So würden wir die Chancen des technischen Fortschritts nutzen und den Erfordernissen des Datenschutzes gerecht werden“, behauptet Cremerius für die Versicherer.

Dashcams verhindern keine Unfälle

Auf die Verkehrssicherheit dürften sich die Dashcams aus Sicht der Versicherer hingegen nicht positiv auswirken. Wie eine Auswertung mehrerer Studien durch die Unfallforschung der Versicherer (UDV) ergab, ändern Fahrer nach dem Einbau einer Dashcam ihr Verhalten höchstens kurzfristig.

„Am grundsätzlichen Fahrstil ändern Dashcams überhaupt nichts“, sagt Experte Siegfried Brockmann, Leiter der UDV. Was ist aber bei einem nicht grundsätzlichen Fahrstil, wie bei Rasern, oder leider auch beim terroristisch gesinnten oder sonstigen Selbstmörder als Fahrer?

finanzwelt-Fazit: Die Überlegungen rund um das Filmen im Straßenverkehr führen nicht zu mehr Sicherheit, so die Unfallforscher. Also was soll das Ganze? Vermutlich geht es für die Versicherer nur um das Belegen von mehr Teilschuld bei den Versicherten. Da ist der Verbraucherschutz schon lange gefordert gegen jegliche Art von „Teilungsabkommen“ vorzugehen. Die Behauptung einer schnellen Schadensabwicklung glaubt kaum jemand, der die Praxis von nicht standardisierten Fragen der Schadenssachbearbeiter (Branchenjargon „Schädlinge“) kennt. Bei „Billigversicherer“ wie der Württembergischen Gemeindeversicherung (WGV) ist die Schadensabteilung mit ihren Juristen eine sehr große Abteilung. Was das bei Schäden aus Kundensicht bedeutet? Leser und Nutzer sollten da einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht oder Versicherungsmakler fragen. Die Antworten sind eindeutig.

Dietmar Braun