KAS Bank: Neue bAV-Modelle notwendig

28.09.2016

Die KAS BANK N.V. – German Branch, der Wertpapierdienstleister für Altersvorsorgevermögen, hält die Neuordnung der verschiedenen Leistungsmodelle der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutschland für dringend notwendig. Erste Kürzungen künftiger bAV-Ansprüche in Deutschland – und das gleich bei einem sehr namhaften Anbieter der Branche – zeigen, dass einige Betriebsrenten-Modelle hierzulande Gefahr laufen, nicht mehr praxistauglich zu sein.

Zielrenten-Systeme, die den Arbeitgeber aus der Verpflichtung von fixen Leistungszusagen nehmen, mit kollektiver Absicherung gegen Leistungskürzungen erscheinen überlegen und könnten als Zukunftsmodell geeignet sein.

In Zeiten anhaltend niedriger Zinsen und steigender Lebenserwartung der Anspruchsberechtigten besteht ohne Zweifel dringender Handlungsbedarf bei der betrieblichen Altersvorsorge. Unzureichende Durchdringungsquoten bei der Verbreitung der bAV sowie einseitige Belastungen der Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberseite aufgrund von Garantieerfordernissen und Haftungsrisiken untermauern diese Entwicklungen.

„Wenn führende Vertreter der bundesdeutschen Pensionslandschaft plötzlich über Leistungskürzungen im Future-Service nachdenken, ist das ein Signal für die gesamte Branche. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis weitere bAV-Einrichtungen diesem Beispiel folgen und ebenfalls Leistungsansprüche kürzen“, prognostiziert Frank Vogel, Geschäftsleiter der KAS BANK N.V. – German Branch.

So hält die KAS BANK neue bAV-Ansätze, wie sie im europäischen Ausland bereits länger praktiziert werden, auch in Deutschland für dringend erforderlich. Dies bedeutet allerdings ein Verzicht auf garantierte Leistungen und eine Risikoverlagerung.

Ein kompletter Wechsel zu reinen Defined-Contribution-Modellen (DC), bei denen lediglich die Höhe der vom Arbeitgeber beigesteuerten Beiträge festgelegt ist und das daraus resultierende Leistungsniveau vollkommen offen gelassen wird, dürfte in Deutschland nicht konsensfähig sein. Denn die Risiken würden dadurch zu einseitig auf den Beitragszahler übertragen.

Eine Alternative aus Sicht der KAS BANK ist eine Mischform aus den zwei Ansätzen: Den aus Großbritannien stammenden Defined-Ambition-Modellen (DA), die eine nachhaltig angestrebte Betriebsrentenhöhe, eine Zielrente auf Basis des eingezahlten Kapitals, vorsehen, und Collective-Defined-Contribution-Modelle (CDC) auf Basis großer Versichertenkollektive. Bei CDC-Modellen setzt sich das Leistungsniveau aus dem für den einzelnen Berechtigten gebildeten Vorsorgekapital sowie aus einem kollektiven Kapitalstock zusammen, der für eine große Anzahl von Leistungsberechtigten während des Berufslebens gebildet wird.

Dies würde auch dem Beitragszahler nutzen, denn wenn CDC-Modelle Teil eines DA-Ansatzes sind, kommt es durch den kollektiven Charakter zu einer Glättung und Absicherung gegen Leistungskürzungen. Auch für den Arbeitgeber oder die bAV-Einrichtung, die er in Anspruch nimmt, sollte es im Vergleich zu den in Deutschland vorherrschenden garantierten Leistungszusagen möglich sein, sanfter zu justieren. Denn „angestrebte“ Leistungen müssen naturgemäß weniger drastisch an kurzfristige Änderungen des Umfelds angepasst werden als verbindliche Verpflichtungen.

Es ist eine langfristige und renditeträchtigere Asset Allokation möglich, da generationsübergreifende Zielrenditen im Fokus der Anlageentscheidungen stehen. Darüber hinaus kommt es bei CDC-Modellen zu Skaleneffekten in der Administration durch die große Zahl der Leistungsberechtigten.

Frank Vogel: „Das deutsche Betriebsrentenmodell mit Leistungsgarantien muss dringend auf den Prüfstand und neue Maßnahmen auf dem bAV-Markt sollten zeitnah angeschoben werden. Länder wie die Niederlande oder Großbritannien sind auf diesem Wege bereits weiter und können dabei als Impulsgeber dienen. Zielrenten-Systeme mit kollektivem Charakter könnten auch für Deutschland ein goldener Mittelweg sein.“ (rm)

www.kasbank.de