Juristische Niederlage für Allianz

05.04.2018

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Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Allianz Deutschland AG erfolgreich wegen des Vorsorgekonzepts Index Select verklagt. Der Versicherer muss nun gewisse Formulierung in der Werbung ändern. Gleichzeitig wird die Klägerseite kritisiert.

Laut Werbung bietet das Vorsorgeprodukt Index Select durch eine Beteiligung an der Wertentwicklung des Eurostoxx 50 hervorragende Chancen für die Vorsorge. Dabei seien Verluste ausgeschlossen und die Anleger hätten die volle Flexibilität. Diese Darstellung hält die Verbraucherzentrale Hamburg für irreführend und unlauter, weswegen sie den Versicherer zunächst abgemahnt und dann verklagt hat. Das Landgericht München gab der Verbraucherzentrale nun zum Teil recht: Nach Überzeugung der Richter erweckt die an zahlreichen Stellen des Internetauftritts hervorgehobene Aussage „Beteiligung an der Wertentwicklung des Eurostoxx 50“ sowie des Begriffs „Indexpartizipation“ den Eindruck, dass es sich um eine Anlage in Finanzprodukte handelt, „mit der die im Aktienindex gelisteten Werte abgebildet werden“. Weil „eine Korrelation des Renditeversprechens (…) mit der Wertentwicklung des Aktienindexes nur sehr eingeschränkt besteht“, sah das Gericht in den Formulierung der Index Select Rente irreführende Angaben.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die Allianz prüft derzeit die Urteilsbegründung und überlegt, in Berufung zu gehen. Gleichzeitig kritisiert der Versicherer die Klägerseite: „Gerne hätten wir in einem konstruktiven Dialog mit der Verbraucherzentrale Hamburg deren Anmerkungen zur digitalen Kurzinformation zu IndexSelect besprochen. Dass es der Verbraucherzentrale nicht möglich war, an einer außergerichtlichen Lösung mitzuarbeiten, bedauern wir sehr“, so Volker Priebe, Produktvorstand der Allianz Leben. Das Gesprächsangebot stehe aber nach wie vor. Wie die Allianz in ihrer Pressemitteilung mitteilte, hätte man der Verbraucherzentrale bereits seit Juni 2016 wiederholt Gespräche angeboten, um sich zu den Argumenten der Verbraucherschützer fachlich auszutauschen. Dies sei jedoch von der Verbraucherzentrale nicht angenommen worden. „Unabhängig von der Kritik der Verbraucherzentrale nutzt Allianz Leben jedoch kontinuierlich das Feedback von Kunden und Vertrieben, um die Produktinformation im Internet im Sinne der Kunden weiterzuentwickeln“, so die Allianz in ihrer Pressemitteilung. (ahu)

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