Jetzt erst recht: AfW ruft weiter zur Unterschriftenaktion gegen BMF-Pläne auf

07.02.2013

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Mit seinem aktuellen Gesetzesentwurf plant das Bundesfinanzministerium den Vertrieb geschlossener Fonds nur noch unter einem Haftungsdach zu ermöglichen. Der AfW lehnt dies weiterhin ab und verweist auf den Koalitionsvertrag, der den Wettbewerb der Vertriebsformen erhalten und weniger Bürokratie bedeuten würde.

Der AfW unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung, die Finanzberatung zu regulieren und den Verbraucherschutz zu verbessern. So hatte der AfW auch den Koalitionsvertrag vom Herbst 2009 begrüßt. Die Regierungsparteien legten darin fest, die "Anforderung an Berater und Vermittler … in Anlehnung an das Versicherungsvermittlergesetz [zu] vereinheitlichen".

"Wenn geschlossene Fonds als Finanzinstrumente eingestuft werden, sind sie nur noch unter einem Haftungsdach zu vertreiben. Das hat mit einer gewerberechtlichen Regulierung wie bei Versicherungen nichts mehr zu tun." konstatiert AfW-Politikvorstand Frank Rottenbacher. "Wenn der Gesetzgeber Privatanleger vor Falschberatung schützen möchte, dann möge er es nicht mit den Regularien versuchen, die schon bei den Banken versagt haben." so Rottenbacher weiter.

Geschlossene Fonds stellen eine wichtige Assetklasse für Privatanleger dar. Die Beratung und der Vertrieb solcher Beteiligungen muss weiterhin über unabhängige Berater/Vermittler möglich sein. Sollten die Pläne des Bundesfinanzministeriums umgesetzt werden, müssten sich bislang unabhängige Vermittler einem Haftungsdach anschließen, das ihnen die Produkte vorgibt, oder selbst ein Finanzdienstleistungsinstitut gründen und betreiben. Letzteres ist aber für Einzelunternehmer oder kleinere Vertriebe allein aus Bürokratie- und Kostengründung schlicht unmöglich. "Wir fordern einen fairen Wettbewerb der Vertriebsformen. Der Vertrieb durch unabhängige Berater muss als Gegengewicht zum Bankenvertrieb erhalten bleiben. Das wäre gelebter Verbraucherschutz." fordert Rottenbacher.

Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, dass u.a. Berater inklusive ihrer Qualifikation der BaFin zu melden sind. Auch hier wäre aus Sicht des AfW eine an das Versicherungsvermittlerrecht angelehnte Regulierung sinnvoller. "Keiner braucht zwei verschiedene Register." bringt es Rottenbacher auf den Punkt. "Wir benötigen eine einheitliche Regulierung, ein einziges Register, einheitliche Anforderungen an Zuverlässigkeit, VSH sowie Qualifikation und nicht erneut einen Regulierungsflickenteppich mit multiplen Zuständigkeiten und zahllosen Meldeempfängern. Das würde dem Vermittler und Verbraucher gleichermaßen schaden", so Rottenbacher weiter.

Der AfW wird sich weiter im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens aktiv dafür einsetzen, dass sich der Berufszugang zur Kapitalanlagevermittlung/-beratung an den Regeln für die Versicherungsvermittlung sowie die Berufsausübung der Kapitalanlagevermittlung/-beratung am WpHG orientieren soll.

Er fordert die gesamte Branche daher erneut auf, sich an der Unterschriftenaktion gegen den Diskussionsentwurf aus dem BMF zu beteiligen. Das Formular kann unter www.afw-verband.de heruntergeladen werden. "Fordern Sie alle Kollegen und auch Ihre Kunden zur Teilnahme auf und engagieren Sie sich für Ihre Unabhängigkeit. Setzen wir der Politik endlich mal ein deutliches Zeichen!" ermuntert Rottenbacher.

AfW-Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.