Jeder zweite Bankmanager fürchtet Aufsichtsrisiken

04.10.2016

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Laut einer aktuellen Umfrage glaubt jeder zweite Bankmanager, dass die internen Abläufe geltendem Aufsichtsrecht widersprechen. Über die Hälfte bemängelt zudem fehlenden Kontrollen, obwohl diese gesetzlich vorgeschrieben sind, um mögliche Risiken zu überwachen und Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen.

Eine Studie der Unternehmensberatung Procedera Consult bringt Erschreckendes zu Tage: so glaubt jeder zweite der befragten 100 Fach- und Führungskräfte in deutschen Banken, dass die internen Abläufe nicht geltendem Aufsichtsrecht entsprechen. Außerdem bemängeln 59 Prozent, dass keine Kontrollen stattfinden mögliche Risiken zu überwachen und Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen (MaRisk), obwohl diese gesetzlich vorgeschrieben sind.

Weil die Bankenaufsicht verstärkt prüft, ob alle Mitarbeiter die veröffentlichten Anweisungen kennen und sich auch daran halten, können die festgestellten Mängel ernsthafte Konsequenzen zur Folge haben. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass einzelne Angestellte zu hohe Risiken eingehen und somit das Geld der Sparer aufs Spiel setzten. Deshalb müssen alle Vorgänge dokumentiert und mit dem internen Kontrollsystem verknüpft werden. Wenn Mitarbeiter dieser schriftlich fixierten Ordnung allerdings misstrauen sich deshalb womöglich anders verhalten als erwartet, nützt dies aber alles nichts.

„Banken müssen die Irritationen auf Führungsebene ernst nehmen“, fordert deshalb Ralf Heydebreck, Experte für bankfachliches Anweisungswesen. „Angestellte brauchen Sicherheit, damit sich keine Fehler einschleichen, die von der Aufsicht später bemängelt werden.“

Am häufigsten beanstanden externe Prüfer widersprüchlich formulierte Anweisungen, doppelt beschriebene Vorgänge und Regelungslücken, die sich vor allem dann ergeben, wenn die beteiligten Fachbereiche zu wenig untereinander kommunizieren. Außerdem fallen häufig Regelungen auf, die keinen anweisenden Charakter haben, sondern Sachverhalte beschreiben. Allerdings findet eine methodisch naheliegende Lösung kaum Zustimmung. So wünschen nur 32 Prozent der Bankexperten, dass eine zentrale Redaktion eingerichtet wird, die sich um das gesetzlich vorgeschriebene Organisationshandbuch kümmert. Noch weniger, nämlich gerade mal ein Viertel der Befragten, kann sich noch weitere Befugnisse vorstellen, um etwa eine Inhouse-Beratung für die Gesamtbank zu schaffen.

Nach Ansicht von Ralf Heydebreck stecken die Banken in einem Dilemma: „Ausgerechnet diejenige Abteilung, die für das Anweisungswesen verantwortlich zeichnet, soll nach Ansicht vieler Entscheidungsträger keine zusätzlichen Kompetenzen bekommen.“ Der Experte sieht die Führungsspitze am Zug, denn die ist laut Gesetz für eine ordnungsgemäße Organisation verantwortlich: „Die Vorstände müssen in die Organisationsabteilung investieren und dafür sorgen, dass sich die Angestellten im Tagesgeschäft wieder sicher fühlen.“

Die Studie zeigt aber auch, dass die Form, in der den Banken die Richtlinien zur Verfügung stehen, nicht ganz unschuldig an den aufgezeigten Problemen sind. So meinten fast zwei Drittel der Befragten, dass die vollständig ausformulierten Richtlinien häufig zu Verwirrung führen würden. Verloren gegangenes Vertrauen können somit am besten durch einfach formulierte und nachvollziehbar dargestellte Vorgänge zurückgewonnen werden. Auch gaben nur 55 Prozent de Befragten an, auf benötigte Unterlagen zu verweisen, die Mitarbeiter benötigen um einen Vorgang abzuschließen. Obwohl elektronische Organisationshandbücher längst solche Hilfestellungen anbieten, erkannte weniger als die Hälfte de Befragten auf den ersten Blick, ob sie bestimmte IT-Anwendungen benötigten. „Technisch lassen viele Banken die Mitarbeiter im Regen stehen und riskieren damit Rüffel von offizieller Stelle“, sagt Studienleiter Ralf Heydebreck. (ah)

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