Jagdfeld vs. Signal Iduna geht in nächste Runde

20.11.2018

Anno August Jagdfeld / Foto: © Pressebild

Der Prozess von Anno August Jagdfeld gegen die Signal Iduna kann weiter gehen: Ein entscheidender Schritt der Anleger wurde nachgeholt. Der Ausgang des Prozesses ist jedoch weiterhin völlig offen.

Im Februar verklagte vor dem Landgericht Dortmund der von Anno August Jagdfeld angeführte Adlon-Fonds die Signal Iduna wegen Rufschädigung (finanzwelt berichtete). Jadgfeld sieht sich als Opfer einer Rufmord-Kampagne, für die er den Versicherer mitverantwortlich macht. Jedoch wurde die Klage aus rein formellen Gründen abgewiesen: So argumentierte das Gericht, dass die Adlon-Anleger überhaupt keinen entsprechenden Beschluss für die Prozessführung gefasst hätten.

Jetzt wurde dieser Beschluss nachgeholt: So stimmen 92,5 % der Anleger für einen Schadensersatzprozess gegen die Signal-Iduna, womit nun der Weg für den Prozess frei. Nun gab das Oberlandesgericht Hamm der Berufung Jagdfelds gegen das Dortmunder Urteil statt. Das Urteil wurde aufgehoben und wieder an das Landgericht Dortmund zurückgewiesen. Jagdfeld sieht darin einen Etappensieg und zeigt sich zuversichtlich, dass die alle c. 4.400 Adlon-Anleger einen Teil des Schadens ersetzt bekommen.

Doch auch bei Signal Iduna zeigt man sich optimistisch bezüglich des Prozessausgangs. „Wir sind weiterhin fest davon überzeugt, die Prozesse zu gewinnen“, so Edzard Bennman, Sprecher des Versicherers. „Herr Jagdfeld wird von der SIGNAL IDUNA keinen Cent Schadenersatz erhalten.“

„Der Senat hat sich intensiv mit der Zulässigkeit der Klage beschäftigt. Die Sache stand für die Klägerseite auf der Kippe und wäre um Haaresbreite endgültig abgewiesen worden“, ergänzt Lutz Aderhold von der Kanzlei Aderhold. So hat das Oberlandesgericht Hamm bestätigt, dass das Landgericht Dortmund die Klage des Adlon-Fonds zu Recht abgewiesen hat. Zwar sei durch den nachgeholten Gesellschafterbeschluss die Klage zulässig geworden. Jedoch machte das Gericht zu allen wesentlichen Punkten, auf die sich die Klage stützt, keine Ausführungen.  (ahu)