Ja zum BSG-Urteil

09.08.2019

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Die SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G., Dortmund, begrüßt das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zu Krankenversicherungswahltarifen gesetzlicher Krankenkassen vom 30. Juli.

Das BSG hatte solche Tarife für rechtswidrig erklärt. „Als fünftgrößter privater Krankenversicherer sehen wir uns darin bestätigt, unseren Kunden mit Krankenzusatzversicherungen eine hochwertige, dauerhafte Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bereitzustellen“, so Stephanie Griese, Bereichsleiterin Produktmanagement der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung. In diesem Sinne besonders bewährt habe sich die langjährige Kooperation mit der IKK classic sowie den regionalen Innungskrankenkassen IKK Nord, IKK gesund plus, IKK Südwest und IKK BB. (hdm)