IVG: Wechsel im Aufsichtsrat nach BGH-Beschluss

07.02.2013

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Ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) hat zu einem Wechsel im Aufsichtsrat der IVG Immobilien AG, Bonn, geführt. Dies teilte das Unternehmen in einer Presseerklärung mit.

(fw/kb) Der BGH hat eine von der IVG eingelegte Beschwerde gegen eine Nichtzulassung der Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln zurückgewiesen. Damit wird eine Entscheidung des OLG Köln aus dem Jahr 2011 rechtskräftig, mit der die erneute Wahl von Detlef Bierbaum in den Aufsichtsrat der Gesellschaft am 20. Mai 2010 für nichtig erklärt wird. Somit gehört Bierbaum, der bereits vor mehreren Wochen die Niederlegung seines Mandats zum Ablauf der Hauptversammlung 2012 angekündigt hatte, nicht mehr dem Aufsichtsrat an.

Hintergrund der Entscheidung ist die Klage eines Aktionärs der IVG, der sich in seinem Auskunftsrecht während der Hauptversammlung 2010 verletzt sah. Das Landgericht Köln hatte die Anfechtungsklage des Aktionärs in vollem Umfang abgewiesen. Auf Berufung des Klägers hatte das OLG Köln der Klage dann teilweise stattgegeben.

Neuer Aufsichtsratsvorsitzender wird vorübergehend der bisherige stellvertretende Vorsitzende Frank F. Beelitz. Er soll sein Amt nach der Hauptversammlung am 15.05. an den scheidenden Postbank-Chef Stefan Jütte übergeben.

Die IVG verwaltet an 19 Standorten mit rund 590 Mitarbeitern Assets in Höhe von rund 22 Milliarden Euro. Im Fondssegment ist das Unternehmen nach eigenen Angaben Marktführer bei Immobilienspezialfonds für institutionelle Anleger.

www.ivg.de