Investmentfonds: Steuern rauf?

09.02.2016

Mit dem BMF-Entwurf zur Investmentfondsbesteuerung wird wieder ein Angriff auf den Sparer vorbereitet. Das Schäuble-Ministerium ist drauf und dran, die attraktive Anlageklasse ein Stück weit zu verschlechtern.

Peter Maier, Abteilungsleiter Steuern, Altersvorsorge und Statistik beim deutschen Fondsverband BVI, erklärt den Sachstand.

finanzwelt: Welches Ziel verfolgt der BMF-Diskussionsentwurf zur Reform der Investmentfondsbesteuerung?

Maier: Das BMF plant eine Reform, um Steuergestaltungen zu vermeiden, europarechtliche Risiken zu begrenzen und das System zu vereinfachen. Allerdings überzeugen die Begründungen des BMF nicht. Die beabsichtigte Vermeidung von Steuergestaltungen lässt sich innerhalb des bestehenden Systems – in der Regel durch Änderungen im allgemeinen Steuerrecht – erreichen. Europarechtliche Risiken bestehen aus der Sicht des BMF, weil ausländische Fonds die Quellensteuern auf deutsche Dividenden zurückfordern könnten. Das BMF schätzt allerdings die Rechtslage offenbar nicht als eindeutig ein, weil die Finanzverwaltung entsprechenden Erstattungsanträgen nicht nachkommt. Vereinfacht wird die Besteuerung durch die Vorschläge des BMF ebenfalls nicht, da das einheitliche Steuersystem für Publikums- und Spezialfonds künftig durch zwei unterschiedliche Systeme ersetzt würde. Statt einer Kompletterneuerung sind gezielte Anpassungen des bestehenden Systems zielführender.

finanzwelt: Was will das BMF konkret ändern?

Maier: Derzeit werden Privatanleger im Wesentlichen so besteuert, als hätten sie direkt in Aktien, Anleihen oder Immobilien investiert. Dieses Transparenzprinzip will das BMF abschaffen. Künftig sollen inländische – wie bislang schon ausländische – Publikumsfonds grundsätzlich 15 % auf deutsche Dividenden, deutsche Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien zahlen. Davon ausgenommen sind zum Beispiel Riesterfondssparpläne. Unverändert unterliegen Privatanleger der Abgeltungssteuer, und zwar nunmehr mit sämtlichen Ausschüttungen und Gewinnen aus dem Verkauf von Fondsanteilen. Zum Ausgleich für die Belastung auf der Fondsebene sollen Ausschüttungen aus den Fonds und Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen teilweise von der Besteuerung freigestellt werden. Allerdings gleichen die vorgesehenen Teilfreistellungen für Anleger die Vorbelastung auf der Fondsebene nicht aus.

finanzwelt: Wie würde der Systemwechsel erfolgen?

Maier: Alle Fondsanteile würden zum 31. Dezember 2017 als verkauft und wieder angeschafft gelten. Folglich wären alle Wertsteigerungen ab dem 1. Januar 2018 für Privatanleger steuerpflichtig, ungeachtet der Tatsache, ob sie die Fondsanteile vor Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 gekauft haben. Steuern auf steuerpflichtige Veräußerungsgewinne würden erst bei einem tatsächlichen Verkauf der Fondsanteile anfallen. Allerdings soll pro Privatanleger ein Freibetrag auf den Gewinn von 100.000 Euro aus dem Verkauf von vor 2009 erworbenen Anteilen gelten.

finanzwelt: Resultiert aus dem BMF-Vorschlag also eine Steuererhöhung?

Maier: Ja, die BMF-Pläne würden faktisch zu Steuererhöhungen für Millionen von Kleinsparern führen sowie die private und betriebliche Altersvorsorge belasten. Sparer dürfen aber angesichts der niedrigen Zinsen und der Herausforderungen, vor denen sie in der Altersvorsorge stehen, auf keinen Fall stärker als bislang belastet werden. Entsprechend sollte im anstehenden Gesetzgebungsverfahren alles unternommen werden, um Steuererhöhungen zu vermeiden. _(cs)

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Printausgabe 01/2016