Insolvenzwelle als große Belastung für die Versicherer?

29.09.2020

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Aufgrund der Corona-Krise hat die Bundesregierung die Pflicht zur Insolvenzanmeldung ausgesetzt –und damit viele Probleme in die Zukunft verschoben. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) könnte für die Versicherer daraus eine große Schadensbelastung aus dem Haftpflichtbereich drohen.

Bis Ende des Jahres müssen Unternehmen, die wegen Überschuldung aufgrund der Corona-Krise insolvenzreif geworden sind, keinen Insolvenzantrag stellen. „Das Aussetzen der Insolvenzantragspflicht hilft der Wirtschaft nicht, sondern verschiebt die Insolvenzwelle in die Zukunft und richtet in der Gegenwart Schäden an: Sie verstellt den Blick auf die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung, hält Unternehmen künstlich am Leben und schafft Unsicherheit allerorten“, kritisiert GDV-Geschäftsführer Jörg Asmussen. Der Verband fürchtet, dass in der D&O- bzw. Managerhaftpflichtversicherung die bislang aufgeschobenen Insolvenzen zu einer Flut von Rechtsstreitigkeiten führen können. Dabei sind Manager regelmäßig mit sehr hohen Schadensersatzansprüchen konfrontiert. So geht aus einer aktuellen GDV-Analyse von 368 D&O-Schadensfällen nach Insolvenzen hervor, dass die Verantwortlichen im Schnitt für fast sieben Mio. Euro aus ihrem Privatvermögen geradestehen müssen. „Die ersten Ansprüche der Insolvenzverwalter sind ausnahmslos entweder zu hoch oder gänzlich unbegründet“, erläutert Daniel Messmer, Vorsitzender der GDV-Arbeitsgruppe D&O-Versicherung. Versicherer müssten daher viel Zeit und Geld investieren um die überhöhten Forderungen abzuwehren. Die Prozess- und Anwaltskosten nach jeder Insolvenz betrugen im Schnitt über 30.000 Euro und es vergingen durchschnittlich zwei Jahre, bis das Verfahren abgeschlossen war. Danach habe sich jedoch ein Großteil der Forderungen als unberechtigt erwiesen: In einem Drittel der Fälle mussten die Manager überhaupt nicht haften, in keinem einzigen Fall mussten die Forderungen in voller Höhe bezahlt werden. Stattdessen wurden die Manager nur zu Schadensersatz in Höhe von 140.000 Euro verpflichtet, war gerade einmal 2 % der ursprünglichen Forderung darstellt.

Der GDV fürchtet, dass die Rechtskosten deutlich steigen werden, weil viele Insolvenzen durch die Corona-Krise juristisch aufgearbeitet werden müssen. „Wer in den letzten Monaten in eine wirtschaftliche Schieflage geraten ist, muss derzeit auf Basis einer unsicheren Rechtslage entscheiden“, so Wolfram Desch, Fachanwalt für Insolvenzrecht bei der Wirtschaftskanzlei Graf von Westphalen. Das ist für die Entscheider mit Risiken verbunden, weil sie grundsätzlich für alle Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife persönlich haften. Nach einer Pleite dürften die Insolvenzverwalter daher vieles hinterfragen und nach Pflichtverletzungen suchen: Beruht die Insolvenzreife wirklich auf der Corona-Pandemie? War die Liquiditätsplanung korrekt? Sind die Entscheidungsgründe ausreichend dokumentiert? Waren die eigentlich verbotenen Zahlungen in der Corona-Pandemie wirklich erlaubt? „Bei vielen dieser Fragen wird man unterschiedlicher Auffassung sein – dann müssen im Zweifel die Gerichte entscheiden“, fürchtet Desch. (ahu)