Infinus: Staatsanwaltschaft fordert lange Haftstrafen

11.06.2018

Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft sollen die Angeklagten im Infinus Prozess viele Jahre ins Gefängnis / Foto: © Jeffrey Zalesny - stock.adobe.com

Am Freitag fand im Infinus-Prozess vor dem Dresdner Landgericht Plädoyer der Staatsanwaltschaft statt. Die drei Angeklagten sollen bis zu acht Jahre ins Gefängnis. Trotz eines baldigen Urteils könnte die juristische Aufarbeitung des Falls noch nicht abgeschlossen sein.

Seit November 2015 verhandelt das Landgericht Dresden über den Infinus-Skandal, der im Jahr 2014 die Finanzbranche erschütterte: Der Dresdner Finanzdienstleister Infinus soll Genussrechte und Orderschuldverschreibungen im Umfang von über 1 Mrd. Euro über Finanzberater des grauen Kapitalmarktes vertrieben haben, die jedoch überwiegend wertlos waren. Insgesamt sind von dem Fall 40.000 Anleger betroffen. Damit das Verfahren jedoch nicht zu sehr aufgebläht wird, beschränkte sich die Staatsanwaltschaft auf die Jahre seit 2011, weshalb „nur“ ein Anlagevolumen von 312 Mio. Euro von ca. 22.000 Investoren zur Verhandlung steht.

Fünf der Angeklagten im Prozess sind wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges im besonders schweren Fall und Kapitalanlagebetrug angeklagt, der sechste Angeklagte muss sich wegen Beihilfe verantworten. Nachdem an über 150 Prozesstagen 238 Zeugen befragt wurden, sieht es Oberstaatsanwalt Arnulf Berner als erwiesen an, dass die Angeklagten „"spätestens ab 2011 wissentlich und willentlich ein Schneeballsystem, ein betrügerisches, auf systematische Täuschung der Anleger aufbauendes Geschäftsmodell" betrieben haben, wie MDR Sachsen berichtet. Er fordert deshalb laut einem Bericht von Fonds Professionell für den Hauptangeklagten und Gründer der Unternehmensgruppe, Jörg B. eine Freiheitsstrafe von acht Jahren. Desweiteren wird für Rudolf O. eine Haftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten sowie für Kewan K. sechs Jahre und zwei Monate Haft gefordert. Jens P. soll fünf Jahre und zwei Monate ins Gefängnis, Siegfried B. fünf Jahre und acht Monate. Der wegen Beihilfe angeklagte Andreas K. soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten erhalten. Die mehr als zwei Jahre Untersuchungshaft, in der sich die Angeklagten bereits befinden, wird auf die mutmaßlich verhängte Freiheitsstrafe angerechnet.

Urteil ja, aber noch kein Ende in Sicht

In dieser Woche folgen die Plädoyers der Angeklagten, Anfang Juli soll dann ein Urteil fallen. Laut Fonds Professionell rechnen Beobachter aber damit, dass anschließend der Bundesgerichtshof angerufen wird. (ahu)