Infinus-Prozess: Erstes Geld fließt

29.11.2017

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Dank einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs können die ersten Anleger der in den Infinus-Skandal verwickelten Fubus im nächsten Jahr mit einer eigentlich längst überfälligen Zahlung rechnen.

Seit vier Jahren beschäftigt sich das Landgericht Dresden mit dem Infinus Skandal und ein Urteil wird wohl erst im nächsten Jahr fallen. Nun wurde bekannt, dass ca. 28.000 Anleger der Future Business KGaA (Fubus), die in dem Konstrukt als Mutterhaus agierte, im nächsten Frühjahr eine Quotenzahlung von 5 % bis 6 % ihrer Forderung erhalten werden. Das erklärte Bruno Kübler, Insolvenzverwalter des 2013 kollabierten Emissionshauses, gegenüber den Dresdner Neuesten Nachrichten. Bei dem Insolvenzverfahren gegen Fubus geht es um eine Schadenssumme von ca. 1 Mrd. Euro. Kübler gelang es bislang, 150 Mio. Euro zur Masse zu ziehen.

Zahlung eigentlich längst überfällig

Das Geld sollte bereits im vergangen Jahr fließen. Die noch ausstehende Entscheidung im Rechtsstreit um die Wahl eines Gemeinsamen Vertreters in der Gläubigerversammlung hatte die Auszahlung jedoch verhindert. Diese Wahl hatte ein Anleger verhindern wollen und deshalb geklagt. Die Klage wurde jedoch vom Bundesgerichtshof abgewiesen, womit die Zahlung nun bald erfolgen kann. Kübler bezeichnete die Entscheidung des BGH als "Sieg für die Anleger". Bei einem Sieg des Klägers hätten unter Umständen auch die Wahlen des Gemeinsamen Vertreters in anderen Anleihen ihre Gültigkeit verloren. (ahu)