In Wirtschaftsprozessen nicht auf Augenhöhe

08.12.2013

Gina Sanders - Fotolia.com

Der überwiegende Teil der Richter und Staatsanwälte in Deutschland ist mit der Berufswahl und den Arbeitsbedingungen an deutschen Gerichten grundsätzlich zufrieden.

(fw/hwt) Aber: Personalmangel an den Gerichten, eine als unzureichend empfundene Bezahlung, die Weisungsbefugnis der Justizminister gegenüber Staatsanwälten sowie Druck durch Medien und Öffentlichkeit sorgen für Unzufriedenheit. Neun von zehn Befragten sehen die hohe Qualität der Rechtsprechung in Gefahr, wenn der Personalbestand in der Justiz nicht spürbar verbessert wird. Acht von zehn Richtern und Staatsanwälten geben an, eine zu hohe Arbeitsbelastung zu spüren. Zudem haben zwei Drittel der Richter und sogar vier von fünf Staatsanwälten nach eigenem Empfinden nicht genügend Zeit für ihre Rechtsfälle. Das sind Ergebnisse des Sonderberichts zum ROLAND Rechtsreport 2014, bei dem im Auftrag der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG erstmals bundesweit 1.770 Richter und Staatsanwälte zum deutschen Rechts- und Justizsystem befragt wurden. Durchgeführt hat die Studie das Institut für Demoskopie Allensbach in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Richterbund.

„Mit ihrer täglichen Arbeit gestalten Richter und Staatsanwälte unser Rechts- und Justizsystem und prägen so maßgeblich unsere Gesellschaft und unser Miteinander. Mit der Studie zum ROLAND Rechtsreport leisten wir einen Beitrag zur Sicherung unseres Rechtssystems und liefern wichtige Erkenntnisse", sagt Gerhard Horrion, Vorstandsvorsitzender der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG.

In Wirtschaftsstrafrecht-Fällen sehen sich Staatsanwälte oftmals in der schwächeren Position gegenüber angeklagten Managern und Unternehmen, die von zum Teil hoch spezialisierten und durch Mitarbeiterstäbe unterstützten Anwälten verteidigt werden. 73 % fühlen sich hier im Nachteil, lediglich 24 % sehen sich auf Augenhöhe. Generell zeigen sich in Strafprozessen Richter und Staatsanwälte mehrheitlich als Befürworter von Verständigungen bei der Urteilsfindung zwischen Richtern, Staatsanwälten und Verteidigern. Zwar sehen 34 % die Möglichkeit zu solchen sogenannten Deals kritisch, 63 % befürworten diese aber. Im Zuge des Bundesverfassungsgerichtsurteils zu Verständigungen in Strafverfahren wurde die Rolle von Absprachen auch in der Öffentlichkeit zuletzt verstärkt diskutiert.

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