IDD ist ein Meilenstein

10.07.2017

Olivier Maire, EMEA Director bei Hearsay Systems /Foto: db media © Hearsay Systems

Was lange währt wird endlich gut. Viele europäische Regeln brauchen zur Umsetzung in nationales Recht lange. Die IDD hat es in Deutschland geschafft. Makler beraten weiter auch auf Honorarbasis.

Der Bundesrat verabschiedete am Freitag vergangene Woche final die europäische Versicherungsvertriebsrichtlinie Insurance Distribution Directive (IDD). Bei der IDD war es praktisch in letzter Minute zu entscheidenden Änderungen im Gesetzesentwurf gekommen.

„Bis letzten Freitag zögerten viele Versicherungsunternehmen mit der konkreten Umsetzung der Richtlinie, da einige Details bis zur Verabschiedung durch den Bundesrat noch ungeklärt waren. Jetzt wird es aber höchste Zeit, sich um die Realisierung zu kümmern! Um den Aufwand bei der Umsetzung möglichst gering zu halten und diese fristgerecht zu realisieren, sollten Versicherer auf Tools zurückgreifen, die sie unterstützen", sagt Olivier Maire, EMEA Director bei Hearsay Systems.

Mit der jetzt vom Bundesrat und Bundestag verabschiedeten Vertriebsrichtlinie für die Assekuranz können Versicherungsmakler sich als Unternehmer in Absprache mit ihren Mandanten weiterhin zwischen Courtage und Honorar entscheiden, im Privatkunden, wie auch im Firmengeschäft. Das Gesetzt tritt am 23. Februar 2018 in Kraft.

Lebensversicherer in der Pflicht

Für die Lebensversicherer gibt es einige neue Pflichten in der Kommunikation und der Weiterbildung. Verbraucher sollen beim Abschluss von Versicherungsverträgen besser beraten werden und mehr Informationen über die aktuelle Wertstellung ihrer Lebensversicherung bekommen.

„Schon heute bestehen Pflichten zu Information, Beratung und Dokumentation. Diese stellen bereits Marktverhaltensregeln dar. Wer seine Kunden nicht rechtzeitig über seinen Status informiert, zum Beispiel auf seiner Homepage oder in einer App, kann abgemahnt oder verklagt werden", warnt Experte Maire.

Diese Vorschriften werden zukünftig noch verschärft. Besonders im Online-Vertrieb wird man sich verstärkt mit der Umsetzung von Beratung und Dokumentieren beschäftigen müssen. Andernfalls wäre dies ein Wettbewerbsverstoß, gegen den vorgegangen werden kann.

„Umfassende Compliance und Sicherheitskontrolle für eine konforme, angenehme Kommunikation zwischen Beratern und Kunden wird so zur Pflicht. Robuste Compliance-Funktionalität für Social-, Mobil- und Webkommunikation für regulierte Unternehmen ist entscheidend, damit eine problemlose Kundenkommunikation gewährleistet ist. Compliance-Teams brauchen Unterstützung bei der Überwachung der Beraterkommunikation, um sicherzustellen, dass es zu keinen unbeabsichtigten Problemen mit dem Gesetzt kommt. Versicherungsunternehmen müssen jetzt handeln und sich Unterstützung holen, damit es im Februar nicht zu unerwünschten Überraschungen kommt", empfiehlt Experte Maire den Entscheidern der Assekuranz.

Fazit: Die Richtlinie hat mit den Last-Minute-Korrekturen jetzt eine Chance zu einem Meilenstein für Versicherungsmakler zu werden. Das Geschäftsfeld der Honorarberatung ist für Makler als eine Alternative zur Courtage nicht neu und eröffnet mehr Möglichkeiten in der Wahl der Vergütungsform durch Versicherungskunden. Die Lebensversicherer werden ihr Profil schärfen müssen, aber da Altersvorsorge und biometrische Lösungen kaum eine Alternative im Markt haben, bei steigendem Bedarf der Kunden, ist dies lösbar. (db)