Höhere Beiträge für gesetzlich Versicherte

07.02.2013

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Die Berliner Koalitionäre haben sich auf eine Reform des Gesundheitssystems geeinigt. Dieser Entschluss bedingt ab dem nächsten Jahr deutliche Mehrbelastungen für die gesetzlich Krankenversicherten. Darauf weist die MLP hin.

(fw/ah) Nach langwierigen Verhandlungen hat Gesundheitsminister Philipp Rösler den Koalitionsbeschluss zur Reform des Systems vorgelegt. Danach kommt es zu einer Steigerung der Krankenkassenbeiträge von 14,9 auf 15,5 Prozent. Arbeitnehmer zahlen in Zukunft einen Anteil 8,2 Prozent ihres Bruttogehalts; der Arbeitgeberbeitrag bleibt bei 7,3 Prozent. Die Krankenkassen dürfen darüber hinaus einkommensunabhängige Zusatzbeiträge erheben. In dieser Entscheidung sind sie frei und legen die Höhe selbst fest. Ein Sozialausgleich wird erst dann fällig, wenn der Zusatzbeitrag zwei Prozent des Bruttoeinkommens übersteigt. "Auf gesetzlich Versicherte rollt damit eine deutliche Beitragssteigerung von bis zu 95 Euro im Monat zu", sagt Clemens Keller, Leiter Krankenversicherung beim unabhängigen Finanz- und Vermögensberater MLP.

Gesetzlich Versicherte, die der angekündigten Beitragssteigerung entgehen wollen, haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Krankenkasse zu wechseln. "Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt maßgeblich davon ab, inwieweit sich die Kassen in der Höhe ihres Zusatzbeitrags unterscheiden", sagt Keller. Alternativ können sich die Versicherten einen Wechsel in die private Krankenversicherung überlegen. Voraussetzung: Der Versicherte ist selbstständig, verbeamtet oder überschreitet als Angestellter drei Jahre in Folge die Jahresarbeitsverdienstgrenze von derzeit 49.950 Euro.