Hanseatische Krankenkasse verurteilt

02.11.2017

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Zum Jahreswechsel 2015/2016 erhöhten viele Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag. Doch die Information darüber, zu der sie laut Gesetz eindeutig verpflichtet sind, verpackten manche Kassen für ihre Versicherten in viel Selbstlob. Die Verbraucherzentrale Hamburg sammelte Beispiele und einen besonders dreisten Fall verfolgte sie genauer.

HEK verschleiert Beitragserhöhung

Die HEK – Hanseatische Ersatzkasse teilte ihren Versicherten gleich im ersten Satz des Briefes mit, dass ihr Zusatzbeitrag „weiterhin unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag liegt”. Die Erhöhung des Beitragssatzes erwähnte die Kasse nicht, und das daraus resultierende Sonderkündigungsrecht drehte die HEK ganz elegant zu ihrem Vorteil um: „Mit jeder Änderung des individuellen Zusatzbeitragssatzes entsteht auch ein Kündigungsrecht. Deshalb empfehlen Sie uns gerne Freunden und Verwandten, die ebenfalls von den Vorteilen der Business-K(l)asse profitieren möchten.”

Selbst auf Nachfrage vermied die HEK das Wort „Erhöhung”. Ein Versicherter wollte nach Erhalt dieses Schreibens wissen, ob sich denn nun der Zusatzbeitrag erhöhe oder nicht – denn nur dann gibt es das besondere Kündigungsrecht, auf das da hingewiesen wurde. Die Antwort der HEK wiederholte nur die schon im ersten Schreiben breitgetretene Mitteilung, dass die HEK mit einem Zusatzbeitrag von 1,0 Prozent um 0,1 Prozentpunkte unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag liege. Erst auf nochmalige ausdrückliche Nachfrage, „ob der Zusatzbeitrag trotz des wirtschaftlichen Handelns und einer effektiven Verwaltung … steigt” kam dann im dritten Schreiben die ehrliche Antwort: „… damit ist der Zusatzbeitrag um 0,2 % für Sie gestiegen. Im Jahr 2015 lag er bei 0,8 %.”

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