Hans John verbessert Versicherungsschutz mit der ERGO

27.09.2016

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Im April 2015 führte der Hamburger Fachmakler Hans John Versicherunsmakler GmbH für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gemeinsam mit der ERGO ein neues Deckungskonzept für Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister ein. Dieses verzeichnet seitdem eine stetig steigende Anzahl an Versicherungsnehmern.

Das im April 2015 vom Hamburger Fachmakler Hans John Versicherungsmakler GmbH gemeinsam mit der ERGO eingeführte Deckungskonzept für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung verzeichnet eine stetig steigende Anzahl an Versicherungsnehmern. „Um noch besser auf den Bedarf der Versicherungsnehmer eingehen zu können, der sich speziell aus dem Wandel des Berufsbildes des Vermittlers, aber auch  aufgrund der Gesetzesänderungen und –vorhaben ergibt, haben wir zusammen mit der ERGO das Deckungskonzept sowohl hinsichtlich des Versicherungsumfangs als auch der Tarifierung erneuert“, so Ass. jur. Christian Lübben, Prokurist der Hans John Versicherungsmakler GmbH.  „Der Schwerpunkt unserer gemeinsamen Konzeptarbeit liegt darin, eine möglichst weitgehende und der tatsächlichen Vermittlungspraxis angepasste Deckung zu bieten. Dass uns dies zudem zu einer vergleichsweise günstigen Prämie gelungen ist, wird nicht zuletzt die Vermittler erfreuen,“ so Lübben weiter.

Ausgehend von der Pflichtversicherung ist das Konzept mit weiteren Deckungsbausteinen individuell erweiterbar. Zudem ist auch die Absicherung für Immobiliendarlehensvermittler bzw. Honorar-Immobiliendarlehensberater möglich.

Das Konzept berücksichtigt auch das Erschließen neuer Vertriebswege durch Versicherungsvermittler. So besteht Versicherungsschutz bereits in der Grunddeckung für die Tätigkeit als Generationenberater / Ruhestandsplaner ohne Zertifizierungsnachweis. Auch die Vermittlung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten sowie für Beratung im Bereich des betrieblichen Entgeltmanagements (Nettolohnoptimierung) ist im Deckungsumfang berücksichtigt.

Weitere zuschlagsfreie Besonderheiten des Konzepts sind u.a.

  • Weite bAV Klausel für Vermittlung und Beratung nicht nur für versicherungsförmige Produkte
  • Berufsbezogene Service- und Nebentätigkeiten, auch wenn die Grenze der unzulässigen Tätigkeit nicht wissentlich überschritten wurde
  • Integrierte Eigenschaden- und AGG Deckung
  • Versicherungsschutz bei Reputationsschäden
  • Erbenklausel
  • Kündigungsverzicht des Versicherers im Schadenfall
  • Innovationsklausel

Bei Abschluss eines 3 Jahresvertrages erhalten Vermittler einen Wechselnachlass in Höhe von 20% auf die ersten beiden Versicherungsjahre. (ah)

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