„Hand in Hand für exzellente Qualität in der ambulanten Medizin“

07.02.2013

PKV und KVB starten gemeinsames Pilotprojekt!

(fw/mo) Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) starten ein gemeinsames Pilotprojekt, das eine exzellente Qualität in der ambulanten Versorgung sichern soll. Das teilten Dr. Axel Munte, Vorstandsvorsitzender der KVB, und Dr. Volker Leienbach, Direktor des PKV-Verbandes, in Berlin mit. Diese neue Art der Zusammenarbeit entspricht dem großen Interesse beider Partner an einer qualitativ exzellenten ärztlichen Behandlung aller Patienten.

"Die Zusammenarbeit ist ein gutes Beispiel dafür, wie freiwillige Vereinbarungen zwischen der PKV und Ärzten zu einer besseren Versorgungsqualität für die Patienten führen können", sagte Leienbach. "Die PKV hat dazu mit der KVB einen innovativen Partner gefunden. Denn mit ihrem Qualitätssiegel ‚Ausgezeichnete Patientenversorgung’ ist sie der Vorreiter im Bereich der ambulanten Qualitätssicherung. Bessere Standards mit einer vergleichbaren Ausbreitung haben wir nirgendwo sonst in Deutschland gefunden. Wichtig war uns bei dieser Vereinbarung, dass nur solche Qualitätsstandards in das Programm der KVB aufgenommen werden, die nicht Regelgegenstand in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, sondern darüber hinausgehen", so Leienbach.

Die KVB hat erste Qualitätsvorhaben bereits im Jahr 2003 gestartet, um den gesetzlich versicherten Patienten eine hohe medizinische Qualität, die über die gesetzlich vorgesehenen Mindestanforderungen hinausgeht, zu bieten. "Die an den Qualitätsmaßnahmen der ‚Ausgezeichneten Patientenversorgung’ teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte erfüllen nachweislich besondere Qualitätsanforderungen in definierten Leistungsbereichen von der Schmerztherapie bis zur Darmkrebsvorsorge", erklärte Munte. "So müssen Gynäkologen beispielsweise bei der Qualitätsmaßnahme ‚SonoBaby’, der Ultraschalluntersuchung schwangerer Frauen, in regelmäßigen Abständen ihr Wissen anhand einer anspruchsvollen fachlichen Prüfung nachweisen. Zusätzlich ist die regelmäßige Überprüfung und Wartung der Ultraschallgeräte durch zertifizierte Dienstleister Voraussetzung, um an der Qualitätsmaßnahme teilnehmen zu können."

Das Ziel der Kooperation von KVB und PKV-Verband ist die Verknüpfung dieser gesicherten Versorgungsqualität mit einem speziellen Serviceversprechen im privatmedizinischen Bereich. "Ärzte, die an der ‚Ausgezeichneten Patientenversorgung’ teilnehmen, können gegenüber unserem Verband ein Serviceversprechen, wie beispielsweise kürzere Wartezeiten bei der Terminvergabe sowie im Wartezimmer, abgeben. Darüber erhalten sie von der PKV ein Zertifikat. Mit dem Gütesiegel können sie durchaus auch Werbung für die eigene Praxis bei den Privatpatienten betreiben", so Leienbach.

"Mit der Kooperationsvereinbarung wollen wir ein Zeichen für das Prinzip einer leistungsgerechten Vergütung bei ausgezeichneter Qualität in der Medizin setzen - ganz unabhängig von Sektorengrenzen und der Versicherungsart der Patienten. Wer Qualität will, muss Wege für eine leistungsgerechte Vergütung ermöglichen, das fordern wir von der Politik. Dass dies in fairer Partnerschaft mit den Ärzten geschieht, dafür setzt sich die KVB als Standesvertretung der niedergelassenen Ärzte in Bayern weiter ein", erklärte Munte.