Gothaer: Teilkasko zahlt Schäden

07.02.2013

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Der Bericht über mutwillig in Brand gesetzte Autos in deutschen Städten gehört zurzeit zu den ersten Meldungen in den Nachrichten. Die Besitzer der Fahrzeuge können nur hilflos zusehen, wie ihre Autos in Flammen stehen. Zum Glück übernimmt in der Regel die Teilkaskoversicherung die Kosten für die Brandschäden.

(fw/ck) "Entgegen einiger Stimmen in der öffentlichen Diskussion deckt die Teilkaskoversicherung alle Kosten für am Fahrzeug entstandene Schäden, die durch Feuer verursacht werden", erklärt Klaus-Heribert Doch, Kfz-Schaden Experte bei der Gothaer. "Dies gilt auch dann, wenn beispielsweise ein neben dem Fahrzeug des Versicherungsnehmers abgestelltes Auto brennt und dieses durch die Hitze des Feuers versengt wird, wie es derzeit in Berlin oft der Fall ist." Über die Teilkasko versichert sind solche so genannten Sengschäden nur dann nicht, wenn es zu keiner offenen Flammenbildung gekommen ist. Anders ist es bei Beschädigungen, die vor dem Anzünden durch Fußtritte oder Schläge mit Gegenständen verursacht werden. "Diese Schäden gelten als mut- und böswillige Beschädigung des Fahrzeugs und sind mit Ausnahme von Glasbruch nur über die Vollkaskoversicherung abgedeckt", so Doch. Bleibt zu hoffen, dass man als Fahrzeughalter von solch mutwilligen Zerstörungsaktionen verschont bleibt.

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