Gibt es Änderungen bei MiFID II?

28.08.2019

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Offenbar ist man im Bundesfinanzministerium nicht ganz zufrieden mit der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II und hat deshalb in Brüssel einen Änderungsantrag eingereicht. Dieser betrifft vor allem das umstrittene Taping.

Im nächsten Frühjahr möchte die EU-Kommission die Finanzmarktrichtlinie MiFID II auf den Prüfstand stellen. Etwas Anregung für Verbesserung gibt es bereits aus Deutschland. So hat das Bundesfinanzministerium ein Papier veröffentlicht, in dem einige Änderungen für die Richtlinie vorgeschlagen werden. Beispielsweise soll die umstrittene Aufzeichnung telefonischer Beratungsgespräche entfallen, wenn der Kunde das wünscht. Die Forderung wird neben datenschutzrechtlichen Bedenken und einer gestörten Vertraulichkeit der Kommunikation mit den hohen Kosten begründet, die durch die Maßnahme entstehen würden. Die Kunden sollten vor der telefonischen Aufzeichnung über die Risiken in möglichen Streitfällen informiert werden, wenn sie keine telefonische Aufzeichnung als Beweis verwenden könnten. Gelockert werden sollen auch die Informationspflichten für professionelle Anleger, während es bei der Geeignetheitsprüfung keine Änderungen geben soll. (ahu)