Gesundheitsfragen sind erster Schritt zum Leistungsanerkenntnis

04.06.2018

Die Gesundheitsfragen sind für die BU-Versicherung von enormer Wichtigkeit / Foto: © Kurhan - stock.adobe.com

Mit den Gesundheitsfragen ist es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung so eine Sache. Wenn Sie alles richtig beantworten, dann kann es schwer werden mit der Policierung. Nehmen sie es nicht so genau, kann ihnen bzw. dem Versicherten das später auf die Füße fallen.

Wird bei den Gesundheitsfragen etwas wissentlich nicht angegeben, dann besteht im Grunde kein Versicherungsschutz. Der eigentliche Grund, weshalb Sie als Versicherungsexperte ihren Kunden beraten durften, wird damit von Beginn an konterkariert. Denn bei einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, hat der Versicherer mehrere Möglichkeiten, um nicht zahlen zu müssen.

Was ist bei den Gesundheitsfragen anzugeben?

Man sollte meinen, ich gebe einfach alles an, was in der Historie des Kunden mal in Gesundheitsthemen passiert ist oder lege sogar gleich eine Abschrift der Krankenkassen Auskünfte bei und alles ist erledigt. Oder?

Nun, im Versicherungsvertragsgesetz steht, dass das angegeben werde muss, wonach der Versicherer in Textform fragt. Außerdem muss die entsprechende Erkrankung gefahrenerheblich sein. Das bedeutet, dass der Versicherer den Vertrag von Beginn an anders abschließen würde, wenn er von der Erkrankung wüsste.

Grundsätzlich kann man sagen: Der Kunde sollte stets versuchen, sich vorzustellen, ob seine gesundheitliche Einschränkung ihn im Berufsalltag einschränken könnte. Und zwar im allerschlimmsten Fall, welchen er sich irgendwie vorstellen kann.

Wenn ein Kunde innerhalb der vom Versicherer abgefragten Frist beispielsweise schon einmal seinen Arzt um Rat gefragt hat, was er gegen seine immer wieder mal auftretenden Rückbeschwerden tun könne und deshalb auch bereits regelmäßig Krafttraining und Rückenübungen mache, dann sollte er dies auch angeben. Auch wenn er aktuell überhaupt keine Beschwerden habe. Fakt ist: Der Rücken bereitet immer wieder mal Beschwerden und wenn er mit dem Training aufhöre, dann würde es wohl auch schlimmer werden. Hier gilt: Der Versicherer geht immer vom Schlimmsten aus.

Warum prüft der Versicherer so streng?

Hier gilt es immer, sich zwei wesentliche Argumente vor Augen zu führen:

  1. Der Versicherer muss in einem möglichen Leistungsfall damit kalkulieren, dass er die versicherte BU-Leistung, bis zum Vertragsablauf leisten müsse. Hier sprechen wir von erheblichen Risiken für ein Versicherungsunternehme, verständlich dass das Unternehmen hier eine intensive Risikobegrenzung zum Wohle des Kollektivs betreibt.
  2. Gleichzeitig darf er nur ein einziges Mal den Gesundheitsstand des Versicherten prüfen und zwar vor dem Vertragsabschluss. Im Nachhinein darf er den Vertrag nicht mehr ändern.

Deswegen prüfen Berufsunfähigkeitsversicherer bei den Gesundheitsfragen so streng.

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