Geplantes Versorgungsgesetz stößt auf geteiltes Echo

07.02.2013

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Die Meinungen zum überarbeiteten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehen weit auseinander. Sie reichen von Lobesworten der Kassenärztlichen Bundvereinigung (KBV) bis zu kritischen Anmerkungen vom PKV-Verband sowie auch partiell vom GKV-Spitzenverband.

(fw/ck) Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr verteidigt das Schriftstück, dahin gehend, dass ohne mehr Flexibilität in der Bedarfsplanung und ohne die notwendigen Anreize für die Mediziner in unterversorgten Gebieten ein zunehmender Mangel an Hausärzten, aber auch an Fachärzten droht. Das Gesetz befasst sich aber nicht nur mit der ländlichen Ärzteversorgung. Mit Blick auf die gescheiterte City BKK soll das Recht der Versicherten, eine Kasse frei zu wählen, gestärkt werden. Bei unrechtmäßigen Abweisungen durch einzelne Krankenkassen sollen die Rechtsfolgen des Eingreifens der Aufsichtsbehörden deutlich verschärft werden. Auch soll geregelt werden, dass im Falle von Kassenschließungen ein reibungsloser Übergang sichergestellt wird. Vom stellvertretenden Vorstandsvorsitzender Johann-Magnus von Stackelberg des GKV-Spitzenverband heißt es: "Es gibt problematische Aspekte, die das Gesundheitswesen staatsnäher und teurer machen, ohne die Versorgung der Patienten tatsächlich zu verbessern". KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Köhler äußerte sich dagegen positiv zum Gesetzentwurf. "Wir begrüßen die im Regierungsentwurf enthaltenen Maßnahmen, die der Sicherung der ambulanten Versorgung insbesondere im ländlichen Raum dienen." Das geplante Versorgungsgesetz werde die Versorgung der Patienten verbessern. Es sei auch mitnichten ein Ärztegesetz, wie Kritiker behaupteten.

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