Generali kapituliert

06.09.2019

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Nach wochenlangem Streit mit der Verbraucherzentrale Hamburg hat die Generali Lebensversicherung nun nachgegeben: Der Versicherer hat eine Unterlassungserklärung unterschrieben.

Ein Kunde der Generali Lebensversicherung wollte seinen Rentenversicherungsvertrag mit Hilfe eines Widerspruchs rückabwickeln lassen. Mit der Begründung, dass die Widerspruchsbelehrung den gesetzlichen Vorgaben entspreche, lehnte der Versicherer dies jedoch ab. Jedoch hielten die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale Hamburg die Widerspruchsbelehrung für fehlerhaft. So sollten Verbraucher zum einen laut Belehrung ihren Widerspruch nur per Brief erklären, obwohl auch eine E-Mail möglich war. Zum anderen fehlte in der Belehrung ein zwingender Hinweis darauf, dass zur Wahrung der Widerspruchsfrist die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs genügt. Zu beiden Punkten hatte der Bundesgerichtshof bereits entschieden. Aus diesem Grund mahnte die Verbraucherzentrale Hamburg Anfang August die Generali Lebensversicherung ab.

Nun unterschrieb die Generali eine Unterlassungserklärung und erkennt damit die Verwendung einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung an. Zudem verpflichtet sich der Versicherer gegenüber dem betroffenen Kunden die Rückabwicklung von Rentenversicherungsverträgen zuzulassen.

„Mit der unterschriebenen Unterlassungserklärung setzt die Generali endlich geltendes Recht um“, so Kerstin Hußmann-Funk von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Das war überfällig! Die entsprechenden Urteile des Bundesgerichtshofes zum Widerspruch liegen schon Jahre zurück. Trotzdem wurden Kunden einfach abgewimmelt.“ (ahu)