Friends Provident International kooperiert mit Kenston Pension

07.02.2013

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Friends Provident International (FPI) kooperiert in Deutschland mit der Kenston Pension GmbH, einer gerichtlich zugelassenen Rechtsberatungskanzlei für die betriebliche Altersversorgung aus Köln.

(fw/mo) Beide Gesellschaften bieten in dieser Zusammenarbeit laut heutiger Pressemeldung unabhängigen Maklern das erforderliche Know-how, um im Geschäftsfeld der betrieblichen Altersversorgung (bAV) die komplexen Themen in mittleren und größeren Unternehmen sachgerecht beraten zu können. "Unsere Geschäftspartner können ab sofort zusammen mit der Kenston Pension GmbH die bAV-Beratung fundiert untermauern und alle rechtlichen Fragen der Unternehmen verbindlich klären lassen. Mit dieser Kooperation bauen wir unser Serviceangebot in der bAV für den deutschen Markt aus. Dieses Jahr steht bei uns ganz im Zeichen der bAV. FPI ist mittlerweile in den Durchführungswegen Direktversicherung und Unterstützungskasse sowie in der GGF-Versorgung vertreten. Wir wollen uns in Deutschland als kompetenter und servicestarker bAV-Anbieter mit modernen Vorsorgeangeboten etablieren. Dazu werden wir einerseits von der Expertise profitieren, die Friends Provident in Großbritannien als einer der führenden Anbieter in einem der deutschen bAV vergleichbaren Geschäftsfeld hat, andererseits werden wir die Makler mit dem Know-how unserer hoch spezialisierten Service-Partner unterstützen", erklärt Stefan Giesecke, Vorstand der fpb AG.

Die Beratungsprozesse in der bAV, abgesehen von dem Standardgeschäft in der Direktversicherung und der Pensionskasse, spielen sich immer mehr in verschiedenen Rechtsgebieten wie Arbeits-, Steuer- und Bilanzrecht ab. Das erfordert eine hochwertige Beratung, die weit über das eigentliche Produktthema hinausgeht. In der Zusammenarbeit mit FPI fungiert die Kenston Pension GmbH als Rechtsberatungspartner der fpb AG, der FPI-Vertriebsmanagementgesellschaft. Die Kölner Rechtsberatungskanzlei übernimmt die haftungsrelevanten Beratungsvorgänge in der bAV und der Gesellschafter-Geschäftsführerversorgung (GGF). "Berater, die in der betrieblichen Altersversorgung qualitativ hochwertig tätig sein wollen, sollten die bAV nicht als Produktabsatzvehikel betrachten, sondern als Dienstleistungsbereich, der Spezialkenntnisse erfordert. Eine hoch qualifizierte Beratung, insbesondere im Bereich der GGF-Versorgung, kann daher nur aus einem professionellen Servicenetzwerk und einer strikten Kompetenzverteilung heraus erbracht werden. Zudem kann gerade auch aus haftungsrechtlichen Konsequenzen, Maklern nur zu dieser Vorgehensweise geraten werden" , beschreibt Sebastian Uckermann, Geschäftsführer der Kenston Pension GmbH.