Freie Vermittler sollen von der BaFin beaufsichtigt werden

07.02.2013

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Noch immer wird in Berlin um das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts gerungen. Zurzeit beschäftigt sich der Bundesrat mit dem Papier. Der Finanzausschuss des Bundesrates hat seinerseits das Gesetz geprüft.

(fw/ck) Der Finanzausschuss fordert, im Gegensatz zum Bundestag, dass die rund 80.000 freien Vermittler und Anlageberater nicht unter die Aufsicht der Gewerbeämter gestellt werden sollen, sondern dass die Beaufsichtigung die BaFin übernimmt. Als Begründung wird angeführt, dass man zum einen erhebliche Zweifel daran hat, dass die Gewerbeämter eine effektive Beaufsichtigung betreiben können und zum anderen schreibt man der BaFin eine größere fachliche Expertise zu. Für den Vertrieb von Produkten des Kapitalmarkts sollten die gleichen Bedingungen gelten wie für den Vertrieb von Wertpapieren und Anteilen an Investmentfonds. Bei der Bundesratssitzung am kommenden Freitag wird daher der Finanzausschuss die Empfehlung aussprechen, den Vermittlungsausschuss anzurufen.(Drucksache Bundesrat: 674/1/11)

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