Finanzausschuss: Investmentfonds müssen Anlegern nur wichtige Änderungen mitteilen

07.02.2013

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Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat Änderungen bei den Bedingungen für Investmentfonds beschlossen. Das Gremium stimmte mit den Stimmen von CDU/CSU-Fraktion und FDP-Fraktion dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf des ”OGAW-IV-Umsetzungsgesetzes“ mit einigen Änderungen zu. Dies teilte der Deutsche Bundestag in einer Presseerklärung mit.

(fw/kb) Mit dem Entwurf soll die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden kollektiven Portfolioverwaltung geschaffen werden. Weiterhin verfolgt der Gesetzentwurf das Ziel einer besseren Anlegerinformation ”durch Einführung eines Dokuments, das die wesentlichen Anlegerinformationen enthält". Die Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen soll gestärkt werden.

Zu den von der Koalition durchgesetzten Änderungen gehört, dass nicht mehr die Kapitalanlagegesellschaft, sondern der Anleger nachweisen muss, dass er Informationen nicht erhalten hat. Damit soll das Entstehen von ”unkalkulierbaren Schadenersatzrisiken" für die Gesellschaften vermieden werden. Auch aufgrund der Tatsache, dass viele Änderungen der Vertragsbedingungen von Kapitalanlagegesellschaften aufgrund von Gesetzesänderungen erfolgen würden oder rein technischer Natur seien, soll das Ausmaß der Anlegerinformation begrenzt werden: ”Um eine Informationsüberflutung zu vermeiden, wird die Pflicht zur direkten Information der Anleger mittels eines dauerhaften Datenträgers auf wesentliche Änderungen der Vertragsbedingungen beschränkt sein", heißt es in der Begründung der Änderungen. Informiert werden müsse in Zukunft unter anderem bei sämtlichen Änderungen von Kostenregelungen.

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