Finanzausschuss des Bundestages bestellt RA Andreas W. Tilp zum Sachverständigen

10.03.2016

Andreas W. Tilp

Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz: Finanzausschuss des Deutschen Bundestages bestellt Rechtsanwalt Andreas W. Tilp zum Sachverständigen für die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung am 14. März 2016.

(fw) Am 14. März 2016 findet in Berlin die öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften aufgrund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz – 1. FiMaNoG)“, BT-Drucksache 18/782, statt. Hierzu wurde Rechtsanwalt Andreas W. Tilp, Geschäftsführer der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Kirchentellinsfurt, vom Finanzausschuss des Deutschen Bundestages als Sachverständiger bestellt und eingeladen. Ihm wurde die Möglichkeit gegeben, dem Ausschuss vorab eine schriftliche Stellungnahme zukommen zu lassen. Diese von der Kanzlei TILP verfasste Stellungnahme zum Gesetzentwurf findet sich unter

www.tilp.de/stellungnahme-zum-gesetzentwurf-der-bundesregierung-1-fimanog

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der EU-Marktmissbrauchsrichtlinie (Richtlinie 2014/57/EU) sowie zur Ausführung dreier EU-Verordnungen (Marktmissbrauchsverordnung Verordnung (EU) Nr. 596/2014; Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsprodukte (PRIIP); Verordnung (EU) Nr. 909/2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und –abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer).

Die Stellungnahme der Kanzlei TILP beschäftigt sich mit den Neuregelungen des Marktmanipulations- und Marktmissbrauchsrechtes und enthält folgende Vorschläge:

Stärkung auch des „private enforcement“ und Verzahnung mit „public enforcement“ durch die Einführung einer Bindungswirkung von Entscheidungen der BaFin zu Gunsten von geschädigten Kapitalmarktteilnehmern sowie der Schaffung von Anreizen für Whistleblower;

Harmonisierung der Haftungsvorschriften für fehlerhafte und unterlassene Ad-hoc-Mitteilungen der §§ 37 b, 37c WpHG mit den Neuregelungen;

Einführung der Außenhaftung von Organen von Kapitalgesellschaften;

Einführung der Beweislast für die Emittentenhaftung zu Gunsten geschädigter Kapitalmarktteilnehmer;

Einführung eines Unternehmensstrafrechtes.

„Unsere Vorschläge zielen auf die wirksame Durchsetzung von EU-Rechtsakten zum Schutze von Anlegern gerade im Bereich des Insiderinformationsrechtes. Marktmissbrauch findet seit Jahren gerade auch durch deutsche Kapitalgesellschaften in immer größerem Ausmaß statt, wie beispielhaft die LIBOR-/EURIBOR-Manipulationen durch die Deutsche Bank AG oder die Dieselgate Affäre der Volkswagen AG zeigen“, begründet der Tübinger Rechtsanwalt Tilp die Vorschläge seiner Kanzlei zum Entwurf des Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes.

www.tilp.de