Feiern mit Herz und Verstand

04.09.2016

Feiern macht Spass, auch mit Bus und Bahn © astrosystem - Fotolia.com

Kaum ist der Sommerurlaub vorbei, freuen sich viele Menschen auf die Feste der Herbstsaison. Das ist auch ok, wenn das Fahrzeug stehen bleibt. Alkohol ist ein Teil der Stimmung, aber auch ein Risiko.

2016-09-05 (fw/db) Auf die Plätze fertig los! Die Fest-Saison startet. Oktoberfest in München, Cannstatter Wasen in Stuttgart oder Wurstmarkt in Bad Dürkheim, eines haben all diese Volksfeste gemeinsam: Es gibt Bier oder Wein bis zum Abwinken. Daher sollte niemand mit Auto oder Motorrad zum Fest fahren, zumal die Polizei verstärkt Kontrollen durchführt. Der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) warnt in einer aktuellen Medienmeldung, dass sich Auto- und Motorradfahrer bereits ab 0,3 Promille strafbar machen können, wenn nach Meinung der Polizei oder der Gerichte Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen oder wenn es zum Unfall kommt. Ab 0,5 Promille kostet es mindestens 500 Euro, zwei Flensburg-Punkte, und der Führerschein ist für einen Monat weg. Deshalb appelliert der KS auch in diesem Jahr an alle Volksfestbesucher, ihr Auto, Motorrad und sogar ihr Fahrrad zu Hause zu lassen. Bereits das erste Glas Bier oder Wein enthemmt und erhöht die Risikobereitschaft. Alkohol im Körper schränkt das Reaktions- und Sehvermögen sowie die Einschätzung von Distanzen ein. Besonders tückisch ist, mit dem Vorsatz zum Herbstfest zu fahren, nur ganz wenig trinken zu wollen. Viele halten das in feucht-fröhlicher Stimmung nicht durch. In diesem Zusammenhang warnt der KS vor Alkoholtabellen oder Promille-Rechnern. Darauf kann man sich nicht verlassen, weil die Alkoholwirkung bei jedem Menschen anders ausfällt.

Betrunkene Radfahrer gefährden nicht nur sich

Übrigens können auch alkoholisierte Radfahrer ihren Auto-Führerschein verlieren. Das ist in der Regel ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille der Fall. Außerdem kommt dann meist noch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) dazu, die nicht nur unangenehm, sondern auch teuer ist. Fazit: Feiern ohne Fahrzeug macht Sinn. Eine Rechtsschutzpolice und eine Unfallversicherung machen auch Sinn, denn nirgends entsteht ein Streit leichter oder ereignet sich ein Unfall, wie beim Chillen. Aber Vorsicht! Fragen Sie ihren „Bedingungs-Übersetzer“, sprich Versicherungsmakler, oder einen Experten für Versicherungsklauseln und –Bedingungen, was sich hinter der „Alkohol-Klausel“ verbirgt. Das gilt sogar für ihre Gesundheitsvorsorge oder Krankenversicherung. Na dann. Prost.