Fahrtenbuch oder 1-Prozent-Regelung – welche Variante ist für Selbstständige besser geeignet?

24.08.2022

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Die 1-Prozent-Regelung soll die Versteuerung des Dienstwagens erleichtern. Sie lohnt sich aber nicht in allen Fällen. Vor allem kommt es darauf an, wie teuer das Fahrzeug in der Anschaffung war und wie häufig es tatsächlich im privaten Bereich genutzt wird. Selbstständige sollten also stets gründlich ermitteln, wofür sie das Fahrzeug vorzugsweise einsetzen.

Die korrekte Versteuerung des Dienstwagens

Viele Selbstständige benötigen ein Fahrzeug, um damit beispielsweise zu Kundenterminen fahren zu können. Oftmals lohnt es sich nicht, zusätzlich zum Privatfahrzeug ein Dienstfahrzeug anzuschaffen. Deswegen nutzen viele Selbstständige ein und dasselbe Auto für berufliche und private Zwecke. Hier ist die korrekte Versteuerung von großer Bedeutung. Denn durch die Nutzung des Dienstwagens im privaten Bereich entsteht ein sogenannter geldwerter Vorteil, der fiktiv dem Einkommen zugerechnet werden muss. Darauf werden also auch Steuern erhoben, die sich das Finanzamt nicht entgehen lässt. Selbstständige haben zwei Möglichkeiten, die Höhe des geldwerten Vorteils zu ermitteln. Das kann entweder über die 1-Prozent-Regelung oder mithilfe eines Fahrtenbuchs erfolgen.

Wann die 1-Prozent-Regelung sinnvoll ist

Diese Regelung ist immer dann eine gute Option, wenn es sich um ein günstiges Fahrzeug handelt und dieses regelmäßig für den privaten Einsatz gebraucht wird. Bei günstigen Kleinwagen, die etwa zur Hälfte sowohl privat als auch beruflich genutzt werden, kann die 1-Prozent-Regelung beispielsweise sinnvoll sein. Die 1-Prozent-Regelung darf nur eingesetzt werden, wenn der Selbstständige das Fahrzeug mehr als 50 % für betriebliche Zwecke verwendet.

Wie funktioniert die 1-Prozent-Regelung?

Die 1-Prozent-Regelung ist eine einfache Lösung für die Versteuerung des geldwerten Vorteils, der durch einen Dienstwagen entstehen kann. In diesem Fall werden nicht etwa die privaten oder beruflichen Fahrten ermittelt, sondern eine Pauschale eingesetzt. Das funktioniert, indem jeden Monat 1 Prozent des Listenpreises des Fahrzeugs als zusätzliches fiktives Einkommen angesetzt wird. Ausschlaggebend ist der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Es spielt also keine Rolle, wie viel ein Selbstständiger tatsächlich für das Fahrzeug bezahlt hat. Für das Finanzamt ist nur wichtig, wie viel es wert war, als es das erste Mal zugelassen worden ist.

Was gilt für die Umsatzsteuer?

Für den geldwerten Vorteil, der durch die 1-Prozent-Regelung ermittelt wird, ist darüber hinaus Umsatzsteuer abzuführen. Diese liegt üblicherweise bei 19 % und wird dem fiktiven Einkommen durch den Dienstwagen hinzugerechnet. Allerdings dürfen Selbstständige vorher pauschal 20 Prozent abziehen, sodass sich die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ein wenig verringert. Hinsichtlich der Details kann ein Steuerberater weiterhelfen.

Wann die 1-Prozent-Regelung nicht sinnvoll ist

Selbstständige, die den Dienstwagen nur gelegentlich oder in Notfällen privat nutzen und ihn vornehmlich für geschäftliche Zwecke verwenden, sollten lieber darüber nachdenken, ein Fahrtenbuch zu führen. Das Gleiche gilt, wenn es sich um ein sehr hochwertiges Fahrzeug mit einem hohen Anschaffungspreis handelt. Denn schon für einen Wagen, der nur 10.000 Euro gekostet hat, fallen pro Monat 100 Euro an. Im Jahr wären das 1.200 Euro, die dem Einkommen hinzugerechnet werden und natürlich dementsprechend versteuert werden müssten. Darüber hinaus ist das Fahrtenbuch auch für Unternehmer sinnvoll, die Angestellte haben, die das Fahrzeug ebenfalls nutzen können.

Ein Fahrtenbuch zu führen, kann viele Steuergelder sparen, ist für den Selbstständigen aber auch ein höherer Aufwand. Denn das Fahrtenbuch muss entsprechend den Vorgaben des Finanzamtes geführt werden. Die Regeln sind streng und sollten unbedingt eingehalten werden. Unter Umständen kann es leichter fallen, ein elektronisches Fahrtenbuch zu nutzen. Diese stellen zumindest im Vergleich zu den klassischen Fahrtenbüchern eine deutliche Erleichterung dar. Doch auch hier ist Sorgfalt gefragt!

Ist das Fahrtenbuch lücken- oder fehlerhaft, kann es passieren, dass das Finanzamt nachträglich die 1-Prozent-Regelung ansetzt. Dann müssen entsprechend Steuern nachgezahlt werden. Wer das vermeiden möchte, sollte sich also vorab gründlich mit den Anforderungen auseinandersetzen. Aus eigenem Interesse sollten Selbstständige also das Fahrtenbuch gewissenhaft führen, um nicht versehentlich mit dem Fiskus in Konflikt zu geraten.