Experten geben Informationen über BRSG

13.11.2017

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Die zweite Auflage des Kurzkommentars "Leitfaden bAV: Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)" informiert darüber, was das Betriebsrentenstärkungsgesetz für die Praxis bedeutet.

Am 1. Januar 2018 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Kern der neuen bAV-Welt ist das neue Sozialpartnermodell, das eine reine Beitragszusage erlaubt. Es wird flankiert durch steuer-, aufsichts- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen. Wegen der Regelungen zum Arbeitgeberzuschuss besteht bereits heute ein akutes Handlungserfordernis bei den Arbeitgebern im Umgang mit bisher gezahlten Zuschüssen, sowohl bei Neueintritten als auch bei Bestandsfällen.

Informationen über die Änderungen aufgrund des BRSG bietet der Kurzkommentar der baV Experten Margret Kisters-Kölkes, Ralf Linden und Dr. Henriette Meissner. Darin werden die Zusammenhänge im Reformgesetz für die Anwender in der Praxis nachvollziehbar gemacht. Die zweite Auflage beinhaltet alle relevanten Änderungen aus dem BRSG.

Die einzelnen Autoren haben ihren Themenbereich in einem eigenen Kapitel behandelt, um das BRSG aus unterschiedlichen Perspektiven bzw. die verschiedenen Rechtsgebiete betrachten zu können. (ahu)

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