Erste Kleinsparer müssen Strafzinsen zahlen

19.11.2019

Foto: © Animaflora PicsStock - stock.adobe.com

Ist das ein negativer Vorbote der Zukunft? Ein erstes Geldinstitut verlangt von seinen Kunden ab dem ersten Cent Strafzinsen. Für Bestandskunden gibt es dennoch eine Hoffnung.

Mit Begriffen ist es immer so eine Sache: Je nach dem, wie man einen Vorgang beschreibt kommt es positiver oder negativer rüber. So ist es auch im Bankenwesen, wo einige Institute  „Verwahrgelder“ für die Girokonten ihrer Kunden verlangen – im Endeffekt sind das nichts anderes als Strafzinsen auf Guthaben. Aber mit so einer Bezeichnung würde man ja die Kunden vergraulen. Betroffen waren von diesen „Verwahrgeldern“ bislang ausschließlich Kunden mit mindestens sechsstelligen Einlagen. Doch damit ist jetzt Schluss: Mit der Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck führt erstmals ein Kreditinstitut Verwahrgelder ab dem ersten Cent ein. Diese werden bislang bei Tagesgeldkonten fällig, die nach dem 1. Oktober eröffnet wurde.

Bestandskunden müssen sich bislang noch keine Sorgen um Strafzinsen auf ihre Einlagen machen: So können laut einem Urteil des Landgerichts Tübingen Banken nicht einfach den Preisaushang ändern und so Negativzinsen einführen. Zudem müssen Verwahrentgelte mit den Privatkunden individuell vereinbart werden. (ahu)