Erhalten Millionen Mieter bald Geld zurück?
07.12.2018
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Laut einer Studie von Miettest.de haben Millionen deutsche Haushalte wegen Nichteinhaltung der Mietpreisbremse zwischen 2015 und 2020 insgesamt 1,5 Mrd. Euro zu viel an Miete gezahlt bzw. würden diese zahlen, im Schnitt 150 Euro pro Haushalt. Eine neue Gerichtsentscheidung macht diesen Mietern nun Hoffnung.
Zum 1. Januar wird die die umstrittene Mietpreisbremse weiter verschärft und Mieter haben nun ein Recht darauf zu erfahren, ob der Vermieter eine deutlich höhere als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt. Außerdem sollen Mieter besser vor überfordernden Mieterhöhungen nach Modernisierungen geschützt werden. Allerdings ist derzeit fraglich, ob diese Gesetzesverschärfung in dieser Form überhaupt in Kraft treten wird. So haben nach Bayern, Hessen, Brandenburg und Berlin nun auch Gerichte in Baden-Württemberg die Mietpreisbremse in Frage gestellt. Grund: Dem Land seien Formfehler bei dessen Umsetzung unterlaufen. Aus diesem Grund fordert das Startup dass die Bundesländer solche Mieter finanziell entschädigen, die ansonsten von der Mietpreisbremse hätten Gebrauch machen können. „Die Vorgaben aus Berlin sind immer klar gewesen: Die Verordnung muss von den Landesregierungen nicht nur erlassen, sondern auch begründet und dann veröffentlicht werden. Letzteres scheint in den Ministerien vieler Bundesländern nicht geschehen zu sein. Es kann nicht sein, dass in einer Behörde geschlampt wird, und Millionen Mieter in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Berlin den schwarzen Peter haben und ihre Rechte nicht nutzen können”, kritisiert wenigermiete.de-Gründer Daniel Halmer.
Sollte auch das Landgericht Stuttgart dem Urteil des Amtsgerichts folgen und die Mietpreisbremse in der Landeshauptstadt für ungültig erklären, sieht Halmer die Grundlage geschaffen, das Land in die sogenannte „Staatshaftung“ zu nehmen und Schadensersatz für die Mieter zu fordern. „Wir laden alle Mieterinnen und Mieter in Baden-Württemberg ein, sich unserem Musterprozess mit einer formlosen E-Mail anzuschließen. Wenn wir gegen das Bundesland gewinnen, können wir dann gemeldet Fälle kurzer Hand wieder aufnehmen und die Entschädigung für diese Mieter einfordern," so Halmer.
Landesregierung will Gesetz überarbeiten
Laut einem Bericht der DPA hat die Landesregierung in Stuttgart nur einen Tag nach der Entscheidung des Amtsgerichts verkündet, die Verordnung zu überarbeiten und neu zu erlassen. Das aber ändere nichts an der Grundlage für die Staatshaftungsklage, wie Halmer erklärt: „Eine neue Verordnung würde nur für Mietverträge gelten, die nach dem Erlass einer solchen Neuverordnung geschlossen werden. Das kann noch Monate dauern. Und es ändert nichts daran, dass das Land den Anspruch von Verbrauchern/Mietern vergeigt hat, die Mietverträge bis zum neuen Erlass schließen oder in den letzten drei Jahren seit der erstmaligen Einführung der Mietpreisbremse geschlossen haben.“
Auch für die Organisation der finanziellen Mittel aus den Landeshaushalten hat Halmer einen Vorschlag: „Was passiert ist, gleicht einem juristischen Unglücksfall. Für Naturunglücke stellt der Staat gern Soforthilfen zur Verfügung. Wir regen an, dass die Landesregierungen für Mieterinnen und Mieter Sonderfonds aus ihren laufenden Haushalten zur Entschädigung zur Verfügung stellt. Dann muss das alles nicht gerichtlich ausgetragen werden."
Um sein Ziel durchzusetzen, den Mietern die zu viel gezahlte Miete zurückzuerstatten, will Halmer bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. (ahu)