Entscheidung über BaFin-Aufsicht verschoben!

01.07.2020

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Was sich schon länger angedeutet hat, ist nun Gewissheit: Ob die Aufsicht über die 34f-Vermittler auf die BaFin übertragen wird, entscheidet sich frühestens im Herbst. Damit wird es nahezu unmöglich, dass Aufsichtswechsel zum Jahreswechsel über die Bühne geht.

In seiner heutigen Sitzung hat der Finanzausschuss des Bundestags erneut die Entscheidung über den Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über die unabhängigen Finanzanlagenvermittler auf die BaFin vertagt. Damit wird sich der Bundestag erst nach der parlamentarischen Sommerpause, die Anfang September endet, wieder mit dem Thema befassen. Somit ist der 1. Januar 2021 als Tag des Inkrafttretens des neuen Gesetzes nicht zu halten. Für Rechtsanwalt Norman Wirth kommt die aktuelle Entwicklung alles andere als überraschend: „Es wäre auch absurd gewesen. Erst müssen Verantwortlichkeiten und Strukturen bei der BaFin mit Blick auf den Wirecard/BaFin-Skandal aufgearbeitet werden, bevor überhaupt an eine Kompetenzerweiterung dort gedacht werden kann“, so der Geschäftsführende Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW. (ahu)