Entscheidung über Aufsichtswechsel verschoben
17.06.2020

Foto: © hanohiki - stock.adobe.com
Es wird immer unwahrscheinlicher, dass die 34f- und h-Vermittler ab Anfang nächsten Jahres von der BaFin beaufsichtigt werden.
Was sich gestern angedeutet hat, ist nun Gewissheit: In seiner heutigen Beratung hat der Finanzausschuss des Bundestags den Gesetzentwurf für das Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die BaFin verschoben! Somit entfällt auch die für Freitag vorgesehene abschließende Beratung im Bundestag. (ahu)
Mehr aus dieser Kategorie


Marco Seuffert als BVK-Vizepräsident erneut gewählt
Marco Seuffert ist auf der
Jahreshauptversammlung des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute
(BVK) in Berlin einstimmig Mehrheit als Vizepräsident bestätigt worden.Mit de...

Bundesrat macht den Weg für Altersvorsorgereform frei
Der AfW Bundesverband
Finanzdienstleistung begrüßt, dass das Altersvorsorgereformgesetz nach dem
Bundestag nun auch den Bundesrat passiert hat. Damit ist der parlamentarische
Weg f...






