Entscheiden Sie jetzt über Ihre Zukunft! Fremdbestimmt- oder Selbstbestimmt?

07.02.2013

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Wie Sie wissen, haben bis dato alle gesetzlichen Regulierungen in unserer Branche zu vermehrtem kostenintensiven Bürokratismus geführt, der zwar von größeren Institutionen (wie Banken, Versicherungen, "Haftungsdächern" etc.) geleistet werden kann, nicht aber vom einzelnen selbständigen Finanzdienstleister.

Sollten die im März 2010 veröffentlichten Pläne des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) umgesetzt werden und somit geschlossene Beteiligungen und ggf. auch Investmentfonds zu regulierten KWG-pflichtigen Wertpapierdienstleistungen werden, müsste jeder, der diese Produkte berät und vermittelt, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Erlaubnis (Zulassung) nach §32,1 KWG als Finanzdienstleistungsinstitut beantragen und dauerhaft alle daraus resultierenden Verpflichtungen gegenüber der BaFin erfüllen. Das würde das Ende für die weit überwiegende Zahl freier Finanzberater bedeuten. Es gibt deshalb nur eine zukunftsfähige Lösung::

Die eigene Selbstverwaltung - Einführung einer Finanzberaterkammer; d.h.,

  • Es muss eine gesetzliche Definition der Tätigkeit als Finanzberater und als Finanzvermittler geben. Dies wären alle Finanzdienstleister, die allgemeine Finanzberatung oder spezielle Finanzberatung im Zusammenhang mit der Vermittlung von Finanzprodukten am Kunden (sowohl Verbraucher als auch Unternehmen) erbringen.
  • Finanzberater und Finanzvermittler müssen als qualifizierter Berufsstand anerkannt werden, mit eigenständigem Berufsbild und definierten Zugangsvoraussetzungen (insbes. berufliche Aus- und Weiterbildung).
  • Wie andere qualifizierte Berufe (Arzt, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, Steuerberater etc.) sollten Finanzdienstleister alle beruflichen Angelegenheiten (Aus- und Weiterbildung, Beratungsprozesse, Qualitätsüberwachung etc.) in eigener Selbstverwaltung regeln können. Dies würde die Gründung einer eigenen "Finanzberaterkammer" als Körperschaft des öffentlichen Rechts bedeuten.
  • Die Entscheidung darüber, welche Finanzprodukte beraten und vermittelt werden dürfen, sollte zukünftig im Regulierungsbereich der Finanzberaterkammer liegen.

Ihr Stimme bestimmt die Zukunft!

Wünschen Sie Ihre berufliche Zukunft selbst zu bestimmen im Rahmen einer eigenen Selbstverwaltung, einer Finanzberaterkammer und damit die Reputation des Berufsstands des Finanzberaters, in der öffentlichen Wahrnehmung besser zu positionieren als das heute der Fall ist?

Dies vorausgeschickt, bitten wir um Ihre Meinungsäußerung. Das Ergebnis dieser Umfrage werden wir veröffentlichen und den im Gesetzgebungsprozess beteiligten Ministerien, politischen Parteien und deren Abgeordneten zur Kenntnis bringen.

Geben Sie ihre Stimme jetzt ab. Bestimmen Sie Ihre Zukunft und unterstützen Sie die Umfrage: Für eine eigene Selbstverwaltung der Finanzdienstleister.

Bitte faxen Sie dazu den ausgefüllten Fragebogen an finanzwelt unter: 0611 / 267 66 18 - oder nutzen Sie das Online-Voting unter www.eafp.com! Den Fragenbogen finden Sie im Anhang!