Elektronik Absicherung oder reicht die Inhaltsversicherung?

01.12.2021

Foto: © chenggang - stock.adobe.com

Gerade kleinere Unternehmen achten aus Kostengründen darauf, nur die Versicherungen abzuschließen, die sie unbedingt benötigen. Dabei taucht immer wieder die Frage auf: Wozu eine Elektronikversicherung, wenn ich schon eine Inhaltsversicherung habe?

Diese Frage stellen Unternehmer ihrem Makler regelmäßig. Und auf den ersten Blick scheint es tatsächlich eine Dopplung zu sein: Die Inhaltsversicherung sichert das bewegliche Inventar der Betriebsstätte ab. Dazu zählen doch auch alle elektronischen Geräte, oder nicht?

Das ist natürlich richtig, aber zu kurz gedacht. Denn es geht beim Vergleich der beiden Produkte nicht nur um die zu versichernden Gegenstände, sondern vor allem um die versicherten Risiken. Und hier gibt es deutliche Unterschiede.

Allgemeine versus spezifische Risiken

Die Inhaltsversicherung deckt zwar auch Schäden an der Elektronik ab – allerdings nur, wenn diese durch eines der versicherten Risiken verursacht werden. Das sind in der Regel Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruch und Vandalismus.

Naturgemäß sind elektrische Geräte und Anlagen aber noch anderen Gefahren ausgesetzt. Hierzu zählen Überspannung, Feuchtigkeit, Bedienungsfehler, Sabotage und Konstruktionsfehler. Schäden, die aus diesen Risiken resultieren, sind im Versicherungsschutz der Inhaltsversicherung nicht miteingeschlossen. Hier greift die Elektronikversicherung als Spezialversicherung.

Hierzu ein Beispiel: Bei einem schweren Gewitter schlägt ein Blitz in das Firmengebäude ein. Es kommt deshalb zu einem Brand, bei dem Großteile des Inventars zerstört werden. In diesem Falle greift die Inhaltsversicherung und deckt auch die Schäden an der Elektronik ab.

Zweites Szenario: Bei demselben Gewitter schlägt wiederum ein Blitz ein. Die Blitzschutzanlage verhindert das Schlimmste, aber aufgrund der Überspannung in den Stromleitungen wird die IT des Unternehmens stark beschädigt. In diesem Fall fällt der Schaden nicht in den Deckungsbereich der Inhaltsversicherung. Die zusätzliche Elektronikversicherung jedoch trägt die Kosten für die Reparatur oder Neuanschaffung der beschädigten Anlage.

Anhand dieses Beispiels lässt sich gut verdeutlichen, dass sich Elektronik- und Inhaltsversicherung mitnichten überschneiden. Unternehmen, die teure elektrische Geräte und Anlagen haben, sind daher gut beraten, wenn sie beide Versicherungen abschließen.