DVAG ist IDD-konform

19.05.2020

Dr. Helge Lach, Mitglied des Vorstandes DVAG / Foto: © DVAG

Vor etwas über 2 Jahren trat die europäische Versicherungsvermittlungsrichtlinie IDD in Kraft. Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) hat die Bestätigung erhalten, dass sie die Vorgaben der Richtlinie erfüllt.

Die axis Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die DVAG einer Überprüfung der durch die IDD gesetzten Standards unterzogen und kommt zu einem durchweg positiven Prüfungsurteil. So testierten die Wirtschaftsprüfer, dass die DVAG alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um Interessenskonflikte nach § 48a VAG zu vermeiden. Zudem erfüllt der Frankfurter Finanzvertrieb die Anforderungen an die Qualifikation der Vermögensberater nach § 48 VAG vollumfänglich. „Der Prüfungsbericht zeigt, dass wir absolut richtig liegen. Mögliche Interessenskonflikte sind allein schon durch unsere branchenneutrale Allfinanzberatung und das darauf ausgerichtete Vergütungssystem nahezu ausgeschlossen. Und schon immer hatten die Aus- und die Weiterbildung bei uns höchste Priorität. Die jetzt durch die IDD gesetzten hohen Standards sind insoweit schon lange integraler Bestandteil unseres Geschäftsmodells“, freut sich Dr. Helge Lach, Mitglied des Vorstandes der DVAG über das Ergebnis.

Erfolgreicher IDD-Check

Ganz im Sinne der IDD stellt die DVAG eine kundenorientierte Beratung durch eine Vielzahl von Maßnahmen sicher. Hierzu gehört alleine schon das Produktangebot. So verzichtet das Unternehmen konsequent auf produktbezogene Verkaufsvorgaben und nutzt als Grundlage für die Vergütung produktneutrale Einheiten. Somit lassen sich Interessenskonflikte bereits im Vorhinein verhindern. Aber auch eine umfängliche Bedarfsanalyse als Beratungsgrundlage, intensives Qualitätsmanagement und die Ausrichtung der Beratung auf dauerhafte Kundenbeziehungen gewährleisten Kundenorientierung.

Bereits seit der Unternehmensgründung im Jahr 1975 nimmt die fachliche und unternehmerische Aus- und Weiterbildung einen hohen Stellenwert sein. So investiert das Unternehmen jährlich über 80 Mio. Euro in diesen Bereich und betreibt bundesweit 11 Berufsbildungszentren. Deshalb ist man auch breit aufgestellt, um die Weiterbildungspflichten zu erfüllen, die sich aus der IDD ergeben. Die Vermögensberater können durch zahlreiche unternehmensinterne Angebote unter anderem zu Fach- und Beratungskompetenzen sowie Betreuungskompetenzen die hohen Aus- und Weiterbildungsanforderungen der IDD erfüllen. Die DVAG übernimmt dabei deren Überwachung und stellt die erforderliche Dokumentation der Weiterbildungsstunden sicher. Flexibilität im Beratungsalltag der Vermögensberater bietet das umfangreiche Bildungsangebot in Form von Präsenzseminaren, Webinaren oder E-Learnings.

„Wenn staatliche Regulierungen des Finanz- und Versicherungsmarktes dazu beitragen, in der Beratung die Interessen des Kunden zu stärken, geht dies genau in die richtige Richtung. Das honoriert am Ende die Vermittler, für die nicht der Verkauf einzelner Produkte, sondern der Kundenbedarf als Ganzes im Vordergrund steht“, folgert daraus Dr. Helge Lach. (ahu)