DSGVO bietet Chance zur Effizienzsteigerung

09.05.2018

Foto: © Gajus - stock.adobe.com

Die DSGVO könnte den Markt der Maklervewaltungsprogramme grundlegend umkrempeln. Zur Umsetzung der Richtlinie hat FondsKonzept einen Fünf-Punkte-Plan entwickelt.

Am 25. Mai tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Damit wird ein neues Zeitalter in der Wertschöpfungskette von Finanzdienstleistungen und ihrer technischen Infrastruktur eingeläutet. Für unabhängige Finanzdienstleister bietet die neue Regelung aber auch die Möglichkeit, Prozesse zu optimieren und die Effizienz zu steigern – so die Meinung von Martin Eberhard, Vorstand für Marketing und Vertrieb bei der FondsKonzept AG. So müssen Makler aufgrund der DSGVO die Verarbeitung kundenbezogender Daten und die dahinterstehenden Prozesse bis zum Stichtag und darüber hinaus hinterfragen und neu ausrichten. „Wer die DSGVO jetzt dazu nutzt, sämtliche Kundendaten aus allen vertriebsunterstützenden Anwendungen bzw. Maklerverwaltungsprogrammen zu konsolidieren, kann sich nach-haltig professionell aufstellen“, so Martin Eberhard. Solche Makler müssten dann keine Strafzahlungen fürchten, weil sie die Bestimmungen verletzen. Im Vorteil seien dabei vor allem Makler, die Kundendaten in einem einzigen CRM-System administrieren und nicht mit mehreren Programmen unterschiedlicher Dienstleister arbeiten. „Aufgrund der DSGVO werden Zentralsysteme den Flickenteppich bei Maklerprogrammen sukzessive ablösen“, prophezeit Eberhard.

Konzentration auf eine Plattform kann Vorteile bringen

Wenn sich Makler auf eine einzige Plattform konzentrieren, mit der sie alle Ebenen von der Geschäftsanbahnung über die Kundenbeziehungen bis zum möglichen Vertragsende arbeiten, erleichtere das nicht nur die Einholung von Kundeneinwilligungen als zentralen Punkt der DSGVO. Sie sei auch ein entscheidender Vorteil, Neukunden über eine Registrierung und anschließende Linkzustellung effizient und datenschutzrechtlich korrekt zu erfassen. Diese betreffen auch die Erfüllung der Auskunftspflicht, um Anfragen von Bestandskunden zu begegnen und die Verwendung von personenbezogenen Daten nach Art und Umfang lückenlos nachzuvollziehen.

Fünf-Punkte-Plan für Makler

FondsKonzept hat zur Umsetzung der DSGVO einen Fünf-Punkte-Plan für Makler entwickelt. Dieser umfasst alle Bausteine zur Datenschutz-Grundverordnung, die sich bei Nutzung der Online-Plattform Maklerservicecenter (MSC) mit voller Konformität direkt umsetzen lassen. Der Plan beginnt mit der Prüfung der maklerseitig genutzten technischen Infrastruktur und von einer Kundendatenverarbei­tung betroffenen Bereiche. Zweiter Punkt ist die Untersuchung/Konsolidierung von Daten und Anwendungen als Vorbereitung auf den dritten Schritt zum Versand einer vorbereiteten Rundmail bzw. eines Serienbriefes für die Einholung der Daten­schutzeinwilligungen. Mit dem Rücklauf der Ant­wort per App, Mail oder physisch auf dem Postweg können alle Kontakte des Maklers nachbearbeitet und datenschutzrechtlich auf den neuesten Stand gebracht werden.

Martin Eberhard weist darauf hin, dass auch sämtliche Daten aus Fremdanwendungen in das Makler-servicecenter als zentrales System für die Steuerung der DSGVO eingepflegt werden können und sich mit den Kundendaten aus den weiteren FondsKonzept-Anwendungen Kundenservicecenter, App, Maklerwebseite, Fondsshop und Schnittstellen zu Ver­gleichsrechnern und Abwicklungspartnern synchro­nisieren lassen.

FondsKonzept empfiehlt allen Maklern, keine Zeit zu verlieren und mit der Umsetzung des oben ge­nannten Plans sofort zu beginnen. Die FondsKon­zept-Verbundmakler sieht Eberhard zum Startter­min der DSGVO über die hauseigenen Webinare gut vorbereitet. So zeigen die vielfältigen Fragen, dass sich die Partner intensiv mit der Verordnung auseinandersetzen und der Maßgabe eines klar struktu­rierten Vorgehens folgen. Bis zum Stichtag 25. Mai sollte nach derzeitigen Schätzungen bereits ein Großteil der neuen Kundeneinwilligungen im MSC vorliegen. Denn nur wer von seinen Kunden eine DSGVO-konforme Einwilligung zur Datenverarbeitung erhalten hat, kann diese weiterhin rechts-sicher über den jeweiligen Kommunikationsweg kontaktieren und beispielsweise Cross-Selling-Aktivitäten zu Produkten oder Dienstleistungen durchführen. (ahu)

www.fondskonzept.ag