DSGV und BVR gegen Registrierungspflicht für Bankberater

07.02.2013

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) unterstützen die Pläne, das Anlegervertrauen zu stärken und die Anlageberatung wirksam zu kontrollieren. Beide Verbände formulierten eine entsprechende Erklärung.

(fw/ah) Sowohl der DSGV als auch der BVR lehnen es ab, die rund 300.000 Kundenberater in der Kreditwirtschaft bei der Bundesanstalt für Finanzdienst

leistungsaufsicht (BaFin) zu registrieren und zu kontrollieren. Das sei praxisfern und wenig effizient.

Gleichzeitig sehen die Verbände eine Ungleichbehandlung zwischen den verschiedenen Anbietern. "Wir halten es nicht für gerechtfertigt, wenn jeder Berater eines Kreditinstituts bei der BaFin kostenaufwendig registriert werden muss und möglichen Sanktionen ausgesetzt wird, während dies für Versicherungs- und Finanzvermittler nach der Gewerbeordnung nicht vorgesehen ist", sagte Heinrich Haasis, Präsident des DSGV. Die Registrierung aller Anlageberater gehe zudem weit über europäische Vorgaben und über die Praxis in anderen kontinentaleuropäischen Ländern hinaus. Auch in den jüngsten Vorschlägen der EU-Kommission zur Revision der Finanzmarktrichtlinie (MiFID) finden sich keine entsprechenden Überlegungen. Nach Ansicht der Verbände wird ohne sachliche Rechtfertigung ein Sonderweg beschritten, der deutsche Kreditinstitute gegenüber Finanzdienstleistern im In- und Ausland benachteilige.

Als Alternative regen die beiden Verbände an, einen Vertriebsbeauftragten pro Kreditinstitut bei der BaFin registrieren zu lassen, der verantwortlich für die Ausgestaltung der Vertriebsvorgaben des jeweiligen Instituts ist. Uwe Fröhlich, Präsident des BVR: "Wenn die Aufsicht die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben rund um die Kundenberatung intensiver kontrollieren wird, sollte dies zielgerichtet über zentrale Personen in den Instituten vorgenommen werden. Dieser Ansatz stellt eine dem Ziel des verbesserten Anlegerschutzes angemessene Maßnahme dar und vermeidet einen regulatorischen Overkill."

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