Drum prüfe, wo man einen Kredit aufnimmt…

06.12.2018

Vor der Kreditaufnahme sollten Verbraucher sehr genau die Bedingungen prüfen - diese sind bei den einzelnen Anbietern zum Teil sehr unterschiedlich / Foto: © Andrey Popov - stock.adobe.com

Ein neues Auto, Reparaturen am Haus etc.: Die Gründe einen Kredit aufzunehmen sind vielfältig. Eine Untersuchung der Verbraucherzentrale NRW zeigt, dass die Kreditbedingungen bei den Geldinstituten sehr unterschiedlich und manchmal sogar verwirrend sein können. Verbraucher sollten sich deshalb sehr genau überlegen, wo sie ihren Kredit aufnehmen.

Ende Oktober hat die Verbraucherzentrale NRW bei zehn Geldinstituten die Bedingungen für einen Musterkredit über 10.000 Euro mit vier Jahren Laufzeit sowie den Gebühren für Ratenstundung, Ratenreduzierung und vorzeitige Rückzahlung abgefragt.

Wenig kooperativ zeigte sich dabei S-Kreditpartner, der laut Eigenwerbung Ratenkredite mit einem Volumen von fünf Mrd. Euro für bundesweit mehr als 300 Sparkassen abwickelt: Das Institut weigerte sich, die Fragen der Verbraucherzentrale zu beantworten, weshalb sich die Tester auf die Zins- und Preisinformationen stützen mussten, die S-Kreditpartner zu seinem „S-Kredit-per-Klick“ online bereitstellt. Aus dieser wird deutlich, dass Kreditnehmer mit der schlechtesten Bonität 10,99 % effektiven Jahreszins bezahlen müssen. Den gleichen Wert veranschlagen auch die Deutsche Bank und TeamBank („EasyCredit“). Deutlich günstiger wird es für Kreditnehmer hingegen bei der Norisbank, bei der die Zinsspanne zwischen effektiven 2,9 und 7,8 % liegt. Die größte Spanne der Untersuchung hat die Targobank: Je nach Bonität müssen Kunden hier zwischen 2,45 und 13,7 % Effektivzins zahlen. Somit muss der Kunde mit der besten Bonität beim Musterkredit 502 Euro Zinsen zahlen, der Kunde mit der schlechtesten Bonität satte 2.855 Euro. Lediglich Comdirect (3,65 % effektiv) und ING (3,79 % effektiv) machen die Höhe ihres Kreditzinses nicht von der Bonität des Schuldners abhängig, sondern bieten einen Einheitszins.

Sehr unterschiedliche Regelungen bei Vorfälligkeitsentschädigungen

Wer einen Ratenkredit vorzeitig zurückzahlt, muss mit einer Vorfälligkeitsentschädigung rechnen. Die Höhe hat der Gesetzgeber begrenzt. Bis zu 1 % der außerplanmäßigen Rückzahlungssumme dürfen Banken verlangen, bei maximal zwölf Monaten Restlaufzeit die Hälfte. Positiv: Die Postbank, Deutsche Bank und ING verzichten auf diese Gebührenposten. Wer bei anderen Banken hingegen seinen Ratenkredit vorzeitig zurückzahlen will, muss sehr genau die Bedingungen lesen, denn diese sind zum Teil verwirrend. So wollte Comdirect nur dann auf die Vorfälligkeitsentschädigung verzichten, wenn nach der Sondertilgung ein Kredit von „mehr als 1 Euro“ übrig bleibt. Bei der Norisbank dürfen Kunden ihren Ratenkredit höchstens zur Hälfte des aktuellen Saldos tilgen. Großzügiger war da schon die Targobank: Bei dieser können Kunden ihren Ratenkredit bis zu 80 % vorzeitig tilgen, ohne dass sie eine Entschädigung zahlen müssen. Hier sollte der Kunde aber genau achten, welchen Kredit er abschließt: Beim Basis-Kredit wird bei vorzeitiger Kündigung immer eine Entschädigung fällig.

Völlig tricky ist die TeamBank: Bei dieser muss der Kunde beim Abschluss des Kreditvertrags einen Passus ankreuzen, um die Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden. Jedoch muss er für diesen Passus selbst eine Gebühr bezahlen. Deutlich einfacher, aber für den Kunden schmerzhafter sind die Regelungen bei S-Kreditpartner, Commerzbank und Santander zu verstehen: Bei diesen drei Instituten müssen die Kunden immer die Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe der gesetzlich zulässigen Maximalgebühr bezahlen.

Wie unterschiedlich die Regelungen bei einer Ratenpause sind, lesen Sie auf Seite 2