Drum prüfe, wer sich „ewig“ bindet: Was beim Ehevertrag zu beachten ist

07.02.2013

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Wir lassen uns sowieso nicht scheiden – diese Gedanken hat niemand, wenn er gerade mitten im Honeymoon ist, doch die Realität ist eine andere: 40 Prozent aller Ehen in Deutschland werden geschieden.

(fw/ck) Kommt es dann zum Bruch, regelt das Gesetz alle offenen Fragen um das Finanzielle zwischen den Partnern. Alternativ kann ein Ehevertrag abgeschlossen werden. Ein Ehevertrag regelt die Vermögensverhältnisse der Partner untereinander und auch die Quote des Erbanteils des überlebenden Ehegatten. Mögliche Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Versorgungsausgleich oder der Umgang mit Kindern können für die Zukunft festgelegt werden. Ein solcher Vertrag kann auch während der Ehe noch aufgesetzt werden. Änderungen sind im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit möglich. Die Ehepartner gestalten die Inhalte nach ihren Vorstellungen. Ein Notar muss den Vertrag abschließend beurkunden. "Ob ein Ehevertrag Sinn macht, ist im Einzelfall genau abzuwägen. Wer einen solchen Vertrag abschließen möchte, sollte sich jedoch über die Folgen bei einer Trennung im Klaren sein", so ROLAND-Partneranwalt Dr. Norbert Gierlach der Bonner Kanzlei Düsing Drever Krasky Busse.

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