Drei-Objekte-Pflicht für geschlossene Fonds?

07.02.2013

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Das Bundesfinanzministerium will nach Informationen der „Financial Times Deutschland“ (FTD) die Emissionshäuser verpflichten, von Mitte nächsten Jahres an nur noch Produkte aufzulegen, die in mindestens drei Objekte investieren.

(fw/kb) Die Pläne basieren auf der europäischen Richtlinie zur Regulierung alternativer Investmentfonds (AIFM), die bis 2013 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die Richtlinie sieht vor, dass alternative Investmentfonds (zu denen auch geschlossene Fonds zählen) nur für professionelle Anleger geeignet sind. Die EU-Staaten können zwar den Vertrieb an Kleinanleger gestatten, dabei aber zugleich die Anforderungen verschärfen, zum Beispiel durch das Erfordernis der Risikostreuung.

Ursprünglich hatte das Finanzministerium laut "FTD" geplant, dass geschlossene Fonds nur dann investieren dürfen, wenn das Kapital der Anleger auf mindestens sieben Einzelpositionen verteilt wird.

www.ftd.de