Dortmunder Erklärung wird zum Zankapfel

07.02.2013

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Auf wenig Gegenliebe stieß die Dortmunder Erklärung, die auf der diesjährigen DKM für einigen Wirbel sorgte. Inhalt des Papiers ist der „ Kodex zur Zusammenarbeit von Versicherungsunternehmen mit Vermittlerpools, -zusammenschlüssen, -genossenschaften und Dienstleistern, die Versicherungsgeschäfte von unabhängigen Vermittlern bündeln.

(fw/ck) Auf der Grundlage dieses Kodexes verpflichten sich die Versicherer, die ihre Unterschrift unter das Papier setzen, ab 2012 nur noch mit Vermittlerpools zusammenzuarbeiten, die sich an festgelegte Richtlinien, wie die z.B. die Transparenz über die Anteilseigner bzw. Besitzer des Pools oder der Genossenschaft.

Die Pools ihrerseits, sahen dieser Aktion nicht tatenlos zu. Jung DMS & Cie sowie Fonds Finanz ließen die Erklärung durch ihre Anwälte, die Münchner Kanzlei GSK Stockmann + Kollegen prüfen. Die Juristen stellten fest, dass die vorgesehene Selbstverpflichtung kartell-, wettbewerbs- und auch datenschutzrechtlich doch umstritten ist. Auch wenn es am zweiten Tag ein Treffen zwischen den Befürwortern und Gegner der Dortmunder Erklärung gab, bleibt abzuwarten, ob die Selbstverpflichtung wirklich in absehbarer Zukunft zum Einsatz kommt.