Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den Vereinigten Arabischen Emirate (VAE)
07.02.2013
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Deutschland und die Vereinigten Arabischen Emirate haben sich auf ein neues Doppelbestuerungsabkommen (DBA) geeinigt. Am 1. Juli 2010 machten die Außenminister mit ihrer Unterschrift den Weg frei für das nun folgende Gesetzgebungsverfahren. Das DBA tritt rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft, die alte Regelung war am 31. Dezember 2008 ausgelaufen.
(fw/ah) Die zentrale Neuerung ist die Umstellung von der bisherigen Freistellungsmethode auf die Anrechnungsmethode. Das bedeutet, dass die Steuern, die in Dubai bezahlt werden, auf die Steuern in Deutschland angerechnet werden können. Da Dubai bekanntermaßen eine steuerfreie Zone war, müssen nun alle Einkünfte in Deutschland voll versteuert werden.
Was die Änderung für Anleger geschlossener Fonds bedeutet, erläutert Malte Hartwieg, Geschäftsführer von Selfmade Capital: "Bei der üblichen gewerblichen Konzeption von geschlossenen Fonds sind die Anleger mit ihrem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig. Dieser ist häufig höher als die pauschale 25-Prozent-Regelung der Abgeltungssteuer. Ist die Beteiligung jedoch über Genussrechte an den Überschüssen einer lokalen Gesellschaft beteiligt, sind die Einnahmen vor Ort steuerfrei, in Deutschland fallen die Auszahlungen unter die Abgeltungssteuer. Für diese Anleger bleibt trotz des neuen DBA damit alles beim Alten."