"DIN-Norm wird in Kraft treten"

11.07.2018

Andreas Vollmer, Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute / Foto: © BVK

Nach Meinung des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) wird voraussichtlich Ende des Jahres die DIN-Norm 77230 in Kraft treten, die eine am Kundenbedarf ausgerichtete Finanzanalayse regelt.

Die DIN-Norm 77230 wurde durch eine breite Kooperation von Vermittlerverbänden, Versicherern, Banken und Verbraucherschützern in ca. 30 mehrtägigen Arbeitssitzungen ausgearbeitet. Daran nahm auch BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer teil. In rund 20.000 Stunden hätten die Mitglieder des DIN-Normenausschusses Kriterien, Definitionen und Formulierungen für eine Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte entwickelt.

„Im Laufe dieses Prozesses zeigte sich, dass ein auf den ersten Blick eher trivial anmutendes Thema einer Basis-Analyse für den privaten Haushalt weitaus mehr Implikationen hat, als es die Beteiligten im Vorfeld vermutet hätten“, informiert Andreas Vollmer. „Viele Faktoren, wie die Heterogenität des Ausschusses, das Konsensprinzip und komplizierte, aber wichtige Meinungsbildungsprozesse waren für die Entwicklung dieser DIN-Norm konstitutiv. Aber wir sind froh, dass dieses Mal nicht die Politik die Regularien vorgegeben hat, sondern die Branchenvertreter selbst echte und praxisnahe Lösungen konzipiert haben.“

Bis Herbst haben interessierte Kreise noch Zeit, qualifizierte Einlassungen dem DIN-Normenausschuss zukommen zu lassen.

„Wir  erwarten dann von allen Beteiligten im Markt, die für sich eine qualitätsorientierte Finanzberatung in Anspruch nehmen, dass sie ihre Finanzanalysen auf der Basis dieser DIN-Norm 77230 vornehmen“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Denn das ist der geeignete Weg, um die Branche vom Makel des Produktverkaufs wegzuführen und nachprüfbare und entwickelte Qualität zu implementieren.“

Mit der Einführung der DIN-Norm 77230 für die Finanzanalyse verbindet der BVK eine objektivere Beratung auf der Grundlage professionell ausgearbeiteter Richtlinien. Das werde helfen, den Grundsatz der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD zu erfüllen, dass Kunden in ihrem bestmöglichen Interesse zu beraten sind.

„Allerdings muss man dabei wissen, dass es wirklich nur um den ersten Teil einer Beratung geht, nämlich die Analyse“, so Vollmer. „Diese steht vor einer Handlungsempfehlung und der Vermittlung eines für den Kunden angemessenen Produktes.“

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