Diese Versicherung gewährt finanziellen Spielraum

26.06.2019

Die Kautionsversicherung der Württembergischen richtet sich u.a. an Unternehmen aus der Stahlbaubranche / Foto: © bannafarsai - stock.adobe.com

Die Württembergische Versicherung bietet bald eine Kautionsversicherung an. Diese garantiert Liquidität und Sicherheit gegenüber den Auftraggebern. Es werden fünf verschieden Bürgschaftspakete angeboten.

Wenn ein Auftrag erteilt wird, soll dieser auch fristgerecht ausgeführt werden, andernfalls drohen finanzielle Einbußen und wertvolle Zeit geht verloren. Auftraggeber verlangen deshalb oft Sicherheitsbehalte oder Bankbürgschaften. Ab dem 1. Juli bietet die Württembergische Versicherung für solche Fälle eine Kautionsversicherung an, die gegenüber dem Auftraggeber Sicherheit und Liquidität gewährleistet. Die Police empfiehlt sich besonders für Handwerksbetriebe, Bauunternehmen im Haupt- und Nebengewerbe sowie Unternehmen aus dem Stahl-, Metall-, Garten- und Landschaftsbau sowie Maschinen- und Anlagenbau. Bei diesem Versicherungsschutz tritt die Württembergische als Bürge auf, sodass die Kunden unabhängig von den Banken Spielraum für Investitionen gewinnen. So muss die von der Hausbank eingeräumte Kreditlinie nicht in Anspruch genommen werden.

Angeboten werden verschiedene Bürgschaftspakete:

  • Gewährleistungsbürgschaft Sie sichert nach Werksabnahme auftretende Mängel infolge unsachgemäßer Ausführung ab.
  • Anzahlungsbürgschaft Bei Insolvenz des Auftragnehmers sind die Anzahlungen des Auftraggebers gegen den Verlust abgedeckt.
  • Bietungsbürgschaft Sie wird für die Dauer der Ausschreibungsverfahren bei öffentlichen Aufträgen ausgestellt und sichert mögliche Mehrkosten ab, wenn der Anbieter sein Angebot nicht aufrechterhalten kann.
  • Vertragserfüllungsbürgschaft Sie stellt sicher, dass sämtliche Verpflichtungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber aus dem geschlossenen Werkvertrag erfüllt werden.
  • Bauhandwerkersicherungsbürgschaft nach § 650. Die Werklohnforderung wird mit Werks-Abnahme fällig. Der Auftragnehmer trägt das Vorleistungsrisiko, sowie das volle Insolvenzrisiko falls der Auftraggeber nach Abschluss der Leistungen zahlungsunfähig ist. Für diesen Fall empfiehlt sich die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft nach § 650.

Bei der Kautionsversicherung sind Bürgschaftslinien bis zu 2 Millionen Euro möglich, Einzelbürgschaften bis max. 400.000 Euro. Der Kunde kann einen Bürgschaftsrahmen abschließen und bei Bedarf Aval und Urkunden einfach und schnell über das Kundenportal abrufen. Das erspart den Weg zur Bank. Bei sehr guter Bonität verlangt die Württembergische keine Sicherheiten. Außerdem entfällt die Ausstellungsgebühr für die einzelnen Urkunden. (ahu)