Die Gefahren des Transparenzregisters

12.12.2017

Nicolas Kemper / Foto: © LKC Gruppe

Im Kampf gegen den Terrorismus und die Finanzierung von Terrorakten werden immer neue Wege beschritten. Dazu zählt auch das Aufspüren von Geldwäschevorgängen. Um dem illegalen Treiben einen Riegel vorzuschieben, hat der Gesetzgeber ein neues Werkzeug geschaffen: das sogenannte Transparenzregister. Es wurde im Rahmen des Geldwäschegesetzes im Oktober 2017 ins Leben gerufen. Ziel des Registers ist eine bundeseinheitliche Meldestelle, in der die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens aufgelistet werden. Dadurch will der Gesetzgeber die Transparenz bei juristischen Personen und wirtschaftlichen Vereinigungen erhöhen und so Terrorismusfinanzierung und Steuerflucht bekämpfen.

Diese Neuregelung birgt allerdings auch einige Gefahren. Dazu zählt unter anderem die Zentralisierung der Personendaten. Denn wenn alle wichtigen Informationen von finanziell erfolgreichen Personengruppen in einem Register zusammengelegt sind, lockt das auch Menschen an, die sich diese Informationen zunutze machen wollen. Folglich ist es umso wichtiger, solche sensiblen Daten entsprechend zu schützen.

Noch lässt das Gesetz bei der Zugangsregelung allerdings etwas Spielraum: So haben neben offiziellen Behörden wie Finanz- und Strafverfolgungsbehörden auch Personen mit einem sogenannten berechtigten Interesse Zugang zu den Informationen. Die Formulierung ,berechtigtes Interesse‘ ist dabei der Knackpunkt. Es handelt sich um einen sehr weit gefassten Begriff, weshalb nicht hundertprozentig auszuschließen ist, dass im Einzelfall auch unbefugte Personen Zugang zum Transparenzregister erhalten könnten. Im schlimmsten Fall suchen Personen mit verbrecherischen Absichten dort nach Unternehmensinformationen wie dem Wohnsitz eines Geschäftsführers oder Managers. Mit der Einführung des zentralisierten Transparenzregisters ist zu befürchten, dass die Auflistung von wirtschaftlich Berechtigten und ihrem Wohnort sowohl diese als auch deren Familienangehörigen in Gefahr bringt.

Aus der Zusammenarbeit mit Walfried Sauer, dem Inhaber der Result Group, die sich auf die Risikoanalyse für Unternehmen spezialisiert hat, weiß ich, dass sich Straftäter öffentlich zugängliche Quellen wie das Transparenzregister zur Vorbereitung auf ihre Taten zunutze machen. Die Entscheidung zu einer Tat kann dabei auf verschiedene Weisen getroffen werden, beispielsweise durch einen Medienbericht über das zukünftige Opfer. Wenn es dann an die Vorbereitungen der Straftaten geht, werden alle verfügbaren Quellen nach brauchbaren Informationen durchsucht. Mit dem neuen Transparenzregister haben professionelle Kriminelle nun eine weitere Möglichkeit, an eigentlich sichere und geheime Daten der Unternehmer zu gelangen.

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