"Die Doppelbesteuerung muss ein Ende haben"

26.02.2021

Michael Krekels, DFK - Verband für Fach- und Führungskräfte, Vorstandsvorsitzender, Fachanwalt für Arbeitsrecht / Foto: © DFK

Die Doppelbesteuerung bei Renten ist da und der Gesetzgeber ist gefordert, etwas dagegen zu unternehmen. Das ist das Ergebnis einer Online-Diskussion des DFK Netzwerks 60+ und des Deutschen Instituts für Altersvorsorge mit dem Steuerberater Heinrich Braun und Markus Herbrand, FDP-Obmann im Finanzausschuss des Bundestags.

Im Jahr 2005 wurde die „nachgelagerte Besteuerung“ von Renten eingeführt. Heinrich Braun sieht darin eine finanzielle Belastung von Millionen von Rentnern und damit einen unhaltbaren Zustand. Bei der Online-Diskussion „Einfach mal doppelt besteuert- Wie wird der Bundesfinanzhof entscheiden?“ verwies der Steuerberater auf entsprechende Tabellen, die das aus- und nachweisen. Deutliche Kritik kommt auch von Michael Krekels „Eine Doppelbesteuerung ist verfassungswidrig“, mahnte der DFK-Vorstandsvorsitzende. „Das Bundesverfassungsgericht hat damals dem Gesetzgeber klar aufgegeben, dass keine doppelte Besteuerung erfolgen darf und daran muss sich jede gesetzliche Regelung, auch die in 2005 beschlossene nachgelagerte Besteuerung, messen lassen“, so Krekels weiter.

Forderung der FDP

Die Finanzämter verlangen derzeit, dass die Bezieher von Renten selbst den Nachweis einer Doppelbesteuerung und die Belege dafür erbringen müssen. Diesen Zustand möchte die FDP ändern. So haben die Liberalen im Bundestag einen Antrag gestellt, den Markus Herbrand in der Diskussion vorstellte. Demnach ist eine sogenannte Beweislastumkehr zugunsten der Rentenbezieher vorgesehen.

Bald Klärung der Frage?

Für das zweite Quartal dieses Jahres wird eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesfinanzhofes bezüglich der Doppelbesteuerung erwartet, zudem liegen weitere finanzgerichtliche Verfahren aktuell in der Pipeline. In der Diskussionsrunde waren sich alle Beteiligten dahingehend einig, dass für Rentenbeziehende bis zur höchstrichterlichen Entscheidung ein Vorläufigkeitsvermerk auf der Steuerbescheinigung der Finanzämter notwendig ist. „Wir fordern den Bundesfinanzminister Olaf Scholz im Sinne der Steuergerechtigkeit zum Handeln auf! Die Finanzverwaltung ist aufgefordert hiermit die verfassungsgemäßen Rechte der Steuerpflichtigen zu wahren. Anderenfalls riskiert sie eine Flut von Einsprüchen“, so Fabian Dittrich, Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge.

Nur wenig Widerspruch bislang

Ob es den meisten Menschen nicht bewusst ist oder sie den Rechtsweg als zu schwierig empfinden: Von den 360 Diskussionsteilnehmern sagten 95 %, dass sie bislang keinen Einspruch gegen ihre Steuerbescheide erhoben hätten. Unterstützung erhalten DFK-Mitglieder, die vom Verband Mustereinsprüche zur Verfügung gestellt bekommen. „Nur wer die Bestandskraft der Steuerbescheide durch einen Einspruch verhindert und hier das Einspruchsverfahren betreibt, kann dann von positiven Urteilen des Bundesfinanzhofs oder des Bundesverfassungsgerichts profitieren“, so Michael Krekels. (ahu)